Wednesday, May 02, 2007

Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis während Sperrfrist

Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis während Sperrfrist im Inland –


Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist

Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, macht sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war.

Unerheblich ist dabei, ob die Fahrerlaubnis in dem anderen Mitgliedstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen.

(Aus den Gründen: ...Es ist nicht zulässig, der vom Angeklagten erworbenen EU-Fahrerlaubnis ihre tatbestandsausschliessende Wirkung mit dem Hinweis darauf abzuerkennen, sie sei rechtsmissbräuchlich erlangt worden. Ausschlaggebend ist im strafrechtlichen Zusammenhang nur die formelle verwaltungsrechtliche Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes...)

Tausendsassa Sir INGO BESSER ,London, hat diese Ansicht schon seit Jahren vertreten und erfolgreich zahlreichen Geschäftsleuten zu neuen, dauerhaften Lizenzen verholfen.

OLG MÜNCHEN vom 29.01.2007, 4 ST RR 222/06

Tuesday, April 10, 2007

Klingelton Gratis

Klingelton

“Altes Telefon” Klingeltõne kõnnen von allen gerne gratis angefordert werden, in mp3,midi und wav. Versand erfolgt via email attachment von:specials@inbox.com









Sunday, April 08, 2007

EUROPA BUSSGELD KATALOG



Bußgeldtabelle für Europa

Führerschein Versicherung



Mit der europaweiten Vollstreckung von ausländischen Bußgeldern im
Heimatland wird es in diesem Reisesommer nun voraussichtlich doch nichts mehr.
Damit ist frühestens im Herbst zu rechnen. Dennoch müssen sich Urlauber im
Ausland an die Verkehrsvorschriften des Gastlandes halten, denn bei
Regelverstößen am Steuer werden sie in vielen Ländern direkt zur Kasse gebeten.
Wie die aktuelle Bußgeldtabelle des ADAC für das Ausland zeigt, haben die
meisten europäischen Staaten die Strafen für Verkehrssünden angehoben. In fast
allen Ländern liegen sie höher als bei uns. Allerdings gibt es in Deutschland
nicht nur Geldbußen, sondern auch Punkte und Fahrverbote.


Fahrt unter Alkoholeinfluss


Vor allem die Fahrt unter Alkoholeinfluss wird fast überall in Europa als schwere
Verkehrssünde betrachtet. Spitzenreiter ist Großbritannien. Dort muss man bei
einem hohen Promillewert bis zu 7.350 Euro bezahlen. In Kroatien, Rumänien,
Ungarn, Tschechien und in der Slowakei ist Alkohol am Steuer ohnehin tabu. Die
bisher schon hohen Bußgelder in diesem Bereich wurden 2007 in vielen Ländern
nochmals erhöht.



Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen

Aber auch andere Verkehrsvergehen wie Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen
werden künftig stärker geahndet. So muss man zwischen 15 und 640 Euro zahlen,
wenn man in Europa bei Rot über die Ampel fährt. Bei leichten Temposünden
reicht die Bußgeldspanne von zehn bis 395 Euro.

Die einzelnen europäischen Länder sind sehr kreativ, wenn es darum geht, die
Autofahrer in ihrem Land zu korrekter Fahrweise anzuhalten. In Dänemark bemisst
sich das Bußgeld für Alkoholverstöße jetzt nach dem Nettomonatsverdienst. In
Italien werden die Strafen an den Lebenshaltungsindex angepasst. Die
Niederlande haben nach dem Vorbild Deutschlands einen neuen Bußgeldkatalog
eingeführt und gleichzeitig die Bußgeldsätze deutlich nach oben korrigiert.

Fünfstufiges Bußgeldsystem

In Rumänien sorgt ab sofort ein komplett neues fünfstufiges Bußgeldsystem für mehr
Verkehrsdisziplin. Bei dem Konzept werden die Verkehrsverstöße entsprechend
ihrer Schwere eingestuft und geahndet. In der Schweiz hat die Konferenz der
Strafverfolgungsbehörden Empfehlungen für die Gerichte ausgearbeitet. Danach
sollen schwere Tempoverstöße (50 km/h zu schnell auf der Autobahn) mindestens
30 Tagessätze kosten. Ein Tagessatz beträgt je nach Einkommen bis zu 3.000
Schweizer Franken.Bei etwaigen fragen siehe auch; www.705000.com

Fuer Details klick an Link: Verkehrssünden im Ausland






Powered by ScribeFire.

Tuesday, March 20, 2007

Auslands Wohnsitz und Euroknöllchen

Euroknöllchen in der Warteschleife

Im Ausland verhängte Geldstrafen oder Geldbußen etwa wegen Verkehrsvergehen sollten ursprünglich von diesem Donnerstag an (22. März) Grenzen überschreitend eingetrieben werden. Daraus wird wohl nichts.

Wie der ACE Auto Club Europa am Montag (19.3.) in Stuttgart berichtete, ist Deutschland mit der Umsetzung des europäischen Abkommens in nationales Recht in Verzug geraten.

"Es gibt noch kein deutsches Gesetz, das Wirksamkeit entfalten könnte", sagte ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp. Verkehrssünder, die im europäischen Ausland ein Knöllchen kassiert haben, seien folglich zunächst vor Strafverfolgung in Deutschland geschützt. Vorgesehen war, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden.

Auch Österreich mit ProblemenNach Angaben des ACE steht auch Österreich wegen eines fehlenden eigenen Gesetzes vor dem Problem, Strafmandate nicht unmittelbar vollstrecken zu können. Die Behörden der Alpenrepublik verweisen aber auf die Möglichkeit einer rückwirkenden Eintreibung, weil unter anderem Verkehrsstrafen in Österreich 3 Jahre lang nicht verjähren. In Deutschland gilt nach Darstellung von ACE-Rechtsexperte Lempp ebenfalls eine Vollstreckungsverjährung von 3 Jahren. Das in dieser Sache federführende Bundesjustizministerium hat den Angaben des Clubs zufolge sein Versäumnis in der Gesetzgebung offiziell noch nicht eingeräumt.

Deutsche Fahrer

Sollten bedenken dass alle diese Vorschriften nur auf Leute zutreffen welche ihren Hauptwohnsitz in Germany haben. Inhaber von Führerscheinen aus „Űbersee“ und Wohnsitz z.B. in London, brauchen sich keine Sorgen zu machen.

Friday, March 16, 2007

Urteile zu Führerschein-Touristik

Urteile zu Führerschein-Touristik immer verwirrender

Die Frankfurter Rundschau berictet das;

Die Rechtslage beim so genannten "Führerscheintourismus" ins europäische Ausland wird immer verwirrender. Auf der einen Seite zahlreiche Internet-Angebote, die unter Hinweis auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs auch Alkoholsündern den problemlosen Führerschein aus dem EU-Ausland versprechen. Auf der anderen Seite ständig neue Gerichtsurteile von deutschen Gerichten, die sich untereinander widersprechen.So wurden im Januar dieses Jahres zwei Oberlandesgerichtsurteile zu der Frage veröffentlicht, ob beziehungsweise wann man sich mit einem solchen EU-Führerschein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig macht. In beiden Fällen hatten die Angeklagten in der tschechischen Republik eine neue Fahrerlaubnis erworben, und zwar während die von einem deutschen Gericht verhängte Sperrfrist für die Wiedererteilung noch lief. In beiden Fällen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhoben, obwohl die Sperrfrist bereits abgelaufen war, als man die Kraftfahrer am Steuer "erwischte".

Freispruch und Verurteilung

Die örtliche Zuständigkeit entschied über Verurteilung oder Freispruch. Freigesprochen hat das OLG München (4 St RR 222/06) den Angeklagten mit der Begründung, sein tschechischer Führerschein hätte ihn nach Ablauf der Sperrfrist auf jeden Fall zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland berechtigt, auch wenn offensichtlich die Umgehung inländischer Vorschriften - sprich medizinisch-psychologische Untersuchung - bezweckt gewesen sei.Anders das OLG Stuttgart (1 Ss 560/06): Während des Laufs der Sperrfrist im EU-Ausland erworbene Führerscheine seien von vornherein unwirksam und würden es auch nach Ablauf der Sperrfrist bleiben. In einer neuen tatrichterlichen Verhandlung kann es hier nur noch darum gehen, ob dem Angeklagten ein Irrtum über diese Rechtslage zugute kommt.Klarheit und Einheitlichkeit ist derzeit nicht erkennbar. Am Ende aber wird der Europäische Gerichtshof juristische Widersprüche im "Führerscheintourismus" auflösen und für Klarheit sorgen müssen.

Merke: Alle diese „Verwirrungen“ betrifft aber nur Leute welche dummerweise ihren Hauptwohnsitz immer noch in Deutschland haben. Für den Führerschein auf Lebenszeitist der ideale Wohnsitz; London – Steuerparadies England.

Wednesday, March 14, 2007

Missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht

Überprüfungsmöglichkeit der Kraftfahreignung im Inland
trotz der Pflicht der Mitgliedstaaten zur Anerkennung von EU-Führerscheinen


Die Überprüfung der Kraftfahreignung der Person, die nach dem Ablauf der im Inland verhängten Sperrfrist, einen EU-Führerschein er- worben hat, ist auch dann durch die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde des europäischen Staates, wo die Person sich aufhält, möglich, wenn der Verdacht besteht, dass die mit der Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG (Dok.Nr. 1825) eingeführte Anerkennungspflicht von EU- Führerscheinen missbraucht wird. (Aus den Gründen: ...Nach der Rspr. des EuGH ist ein Mitgliedstaat durchaus berechtigt, Massnahmen zu treffen, die verhindern sollen, dass sich einige seiner Staatsangehörigen unter Missbrauch der durch das Gemeinschaftsrecht geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts ent- ziehen. Die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht ist nämlich nach der Rspr. des EuGH nicht gestattet.
Remember auch dieses urteil trifft nur auf Leute zu, welche ihren Hauptwohnsitz in Germany haben.

VG MÜNSTER vom 26.06.2006, 10 L 361/06

Tuesday, March 13, 2007

Alter Führerschein

Alten Führerschein nicht unbedacht umtauschen

Beim Umtausch ihres alten Führerscheins gegen eine neue Lizenz im Scheckkartenformat müssen Autofahrer aufpassen: Wenn sie es nicht beantragen, dürfen sie etwa keine Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mehr fahren. Darauf weist BCM Privacy Consultants, hin.

Auch Anhänger dürfen Fahrer dann nur noch bis zu einem bestimmten Gewicht ankoppeln. Der alte Führerschein der Klasse 3 hat dagegen beispielsweise zum Steuern von Lkw mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht berechtigt. Wurde der Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt, gilt er sogar für 125-Kubik-Motorräder. Auch dieses Recht geht beim unbedachten Umtausch hin zum neuen EU-Führerschein verloren. Der Antrag, die bisherigen Berechtigungen zu behalten, kostet nichts. Wer nicht daran gedacht hat, kann sich diese jedoch nicht nachträglich auf das Plastikkarten-Dokument drucken lassen.

Monday, March 12, 2007

Mann ohne Führerschein

Mann ohne Führerschein darf dank EU-Recht weiter fahren


Ein Mann aus dem thüringischen Sömmerda darf dank EU-Recht weiter Auto fahren, obwohl ihm in Deutschland der Führerschein entzogen wurde - er konnte eine Fahrlizenz aus Tschechien vorweisen. (so ein Bericht von dpa)

Das Amtsgericht Sondershausen sprach den 54-Jährigen vom Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein frei, nachdem dieser in der Verhandlung eine neue tschechische Fahrerlaubnis vorlegte, teilte ein Sprecher mit. Der Mann berief sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 28. September 2006 (Aktenzeichen: C-340/05). Danach muss nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung europäischer Führerscheine das Dokument eines Mitgliedstaates trotz Straftaten oder Bußgeldbescheiden in einem anderen EU-Land anerkannt werden.

Amtsrichter Christian Kropp äußerte in seiner Urteilsbegründung Unverständnis über die EU-Rechtssprechung. Diese belohne »den Reichen und Cleveren«, der einfach in einem anderen Land eine neue Fahrerlaubnis erwerbe. »Das kann er viele Male wiederholen«, betonte Kropp mit Blick auf die Zahl von 27 EU-Ländern. Das Sondershäuser Gericht sei jedoch an die Grundsätze des europäischen Gemeinschaftsrechts gebunden. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat Rechtsmittel eingelegt.

Dem Mann aus Sömmerda war mit 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei wegen Rasens und zahlreicher Ordnungswidrigkeiten der Führerschein entzogen worden. Nach einer negativen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) konnte er in Deutschland keine Fahrerlaubnis mehr erlangen. Dafür legte er sich später einen tschechischen Führerschein zu. Die Verwaltungsbehörde kann eine MPU anordnen, wenn Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlich-sittlichen Eignung des Fahrers bestehen.

Die Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis folgte, nachdem er im August 2006 in Großberndten (Kyffhäuserkreis) einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte danach einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro sowie ein Jahr Führerscheinentzug beantragt. Das Amtsgericht Sondershausen hatte diesen auch erlassen. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein.

Natürlich treffen alle diese behőrdlichen Schikanen nur auf Leute zu, welche Ihren Hauptwohnsitz in Germany haben.
12.03.2007

Sunday, March 11, 2007

Müde am Steuer

Müde am Steuer

Kein Führerschein für Dauer-Müde

Chronisch schläfrige Autofahrer dürfen möglicherweise bald nicht mehr ans Lenkrad: Angeblich plant das Bundesverkehrsministerium neue Ausschlusskriterien bei der Führerschein-Vergabe, "auffällige Tagesschläfrigkeit" gehört dazu. Siehe auch BCM Privacy Consultants, London, zu diesem Thema.

Tuesday, March 06, 2007

Ausländische Fahrerlaubnis und Wohnsitz

Unwirksamkeit eines vor Ablauf der im Inland verhängten Sperrfrist ausgestellten EU-Führerscheins

Eine von einer Behörde der Tschechischen Republik für einen Deutschen mit ordentlichem Wohnsitz im Inland erteilte EU-Fahrerlaubnis ist unwirksam und berechtigt nicht zum Führen von Kfz, wenn der Führerschein während des Laufs einer von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist ausgestellt wurde. (Aus den Gründen: ...Die Fahrerlaubnis darf von Behörden und Gerichten der BRD für deren Hoheitsgebiet nicht anerkannt werden, auch wenn die gegen den Angeklagten verhängte Sperrfrist bei Benutzung der Fahrerlaubnis anlässlich der Fahrten bereits abgelaufen war.
Es kommt für die Anerkennung der Gültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in der BRD nicht auf den Zeitpunkt ihrer Benutzung, sondern auf den Zeitpunkt ihrer Ausstellung an. Denn der rechtsbegründende Verwaltungsakt liegt in der Ausstellung der Fahrerlaubnis durch eine ausländische Behörde, nicht in der Benutzung der Fahrerlaubnis durch den Erlaubnisinhaber...).

Zum Zeitpunkt der „Ausstellung“ der ausländischen EU-Fahrerlaubnis hätte man lediglich seinen Hauptwohnsitz im Ausland haben müssen.

OLG STUTTGART vom 15.01.2007, 1 SS 560/06

Sunday, March 04, 2007

Führerschein Fälschung aus Tschechien

Führerschein führt Käufer vor Gericht – Erneut eine Fälschung aus Tschechien

Kauf einer Fälschung milde bestraft

Stollberg. Weil er durch ein Alkoholdelikt für mehrere Jahre auf seinen deutschen Führerschein verzichten musste, besorgte sich ein 41-jähriger Burkhardtsdorfer 2005 kurzerhand eine Fahrerlaubnis aus Tschechien, ohne dort Unterricht zu nehmen oder eine Prüfung zu absolvieren.

400 Euro wurden für die illegale Aktion damals fällig. Weitere 75 Tagessätze á 15 Euro kommen jetzt entsprechend eines Urteils des Stollberger Amtsgerichts hinzu, da der Mann des Fahrens ohne gültige Erlaubnis überführt wurde.Zunächst galt es in der Verhandlung zu klären, wie viele Fahrten dem Täter zwischen November 2005 und Frühjahr 2006 nachzuweisen waren.

Eine Lizenz z.B.von BCM Privacy Consultants ist legal und kann durch regelmässige Erneuerung ein Führerschein auf Lebenszeit sein.

Monday, February 26, 2007

Fahrverbot fuer Fußgänger

Den Führerschein verliert auch ein Fußgänger

BIBERACH - "Ich muss ja nicht fahren", heißt oft das Argument, wenn man beim Feiern einen über den Durst trinkt. Allerdings ist der Führerschein auch zu Fuß nicht sicher: Wer öfter schwankend eine rote Ampel ignoriert oder einen Unfall verursacht, riskiert wegen "mangelnder charakterlicher Eignung" den Führerscheinentzug.

Der Mann übersieht das heranfahrende Auto und betritt die Straße. Der Wagen weicht aus und knallt gegen eine Straßenlaterne. Die Polizei überprüft nun bei beiden Beteiligten den Alkoholpegel. "Hat der Fußgänger getrunken, wird dies der Führerscheinstelle gemeldet", sagt Polizeisprecher Karl-Anton König. Gehen mehrmals ähnliche Vermerke ein, stellt sich die Frage nach der "charakterlichen Eignung zum Autofahren". Wer zum Beispiel des Öfteren auffällt, wie er torkelnd durch die Stadt läuft und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, könnte in diese Kategorie fallen. "Wenn jemand nicht mehr gerade gehen kann, lassen wir ihn lieber von Verwandten nach Hause fahren, bevor er einen Unfall verursacht", sagt Karl-Anton König. "Zur Not kommt er in die Ausnüchterungszelle."

Ob der Führerschein entzogen wird, entscheidet nach Unfällen das Gericht und nach Trunkenheitsfahrten das Landratsamt. Bei Kraftfahrzeuglenkern - also jedem, der ein motorisiertes Gefährt von Mofa bis Lastwagen fährt - ist der Führerschein weg, wenn mit 0,3 Promille ein Unfall verursacht oder ein Fahrfehler begangen wird. Ab 1,1 Promille entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis für mindestens ein halbes Jahr, der Führerschein muss neu erworben werden.

Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille angetroffen werden, begehen ebenfalls eine Straftat. Der Führerschein wird ihnen allerdings nicht wie bei Kraftfahrzeuglenkern automatisch per Gerichtsbeschluss entzogen, sondern es wird wie bei Fußgängern die Führerscheinstelle informiert. Diese trifft weitere Maßnahmen, die bis zum Fahrerlaubnisentzug reichen können.
2006 wurden im Landkreis rund 300 Führerscheine eingezogen. Wie viele davon auf Alkohol entfielen, schlüsselt das Landratsamt allerdings nicht auf. "Gründe für einen Führerscheinentzug sind Fehlverhalten im Verkehr, zu viele Punkte in Flensburg, alters- oder krankheitsbedingte Ausfallerscheinungen der Autofahrer sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch", sagt Klara Ritter, Leiterin der Führerscheinstelle.
Nach mehreren Fahrten im betrunkenen Zustand oder beim Erwischtwerden mit 1,6 Promille kommt die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dazu. Diese beinhaltet eine ärztliche Untersuchung, ein Gespräch mit einem Gutachter, einen Reaktionstest sowie die Beantwortung eines Fragebogens.

35 Fahrverbote im Jahr 2006

Bei weniger Alkohol im Blut, also zwischen 0,5 und 1,1 Promille, bekommen Autofahrer vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, ein Bußgeld von 250 Euro bei Erstverstoß sowie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten aufgebrummt. In Biberach wurden im vergangenen Jahr 35 Fahrverbote ausgesprochen, so viele wie seit 1999 nicht mehr. "Diese hohe Anzahl ist wahrscheinlich auch auf die verstärkten Kontrollen der Polizei zurückzuführen", vermutet Franz Auer von der Bußgeldstelle im Biberacher Ordnungsamt.
Richtig streng wird es künftig für Fahranfänger: Das Bundeskabinett hat vorige Woche in einem Gesetzentwurf beschlossen, dass Fahranfänger innerhalb ihrer Probezeit von zwei Jahren bereits ab 0,2 Promille ein Bußgeld von 125 Euro bezahlen und zwei Punkte in Flensburg kassieren. Grobe Verstöße sollen zu Aufbauseminaren verpflichten, die bis zu 450 Euro kosten sollen.

Alle diese schőnen Vorschriften treffen Gottseidank nur für Leute zu, welche ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Wer z.B. im steuerfreien London wohnt, hat bei Besuchen in Germany, keine sochen Schikanen zu erleiden.

Thursday, February 22, 2007

EU-Fuehrerschein

Gültigkeit einer während der Sperrfrist im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

Eine während des Laufs der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach § 69 a StGB in Tschechien erteilte Fahrerlaubnis berechtigt jedenfalls nach Ablauf der Sperrfrist uneingeschränkt zur Führung von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 1 Abs.2 der Richtlinie 91/439/EWG. (Aus den Gründen: ...Der EuGH hat in der Entscheidung vom 29.04.2004, Rs C-476/01, zu Art. 8 der Richtlinie 91/439/EWG klargestellt, dass ein Mitgliedstaat, in welchem eine Fahrerlaubnis entzogen worden war, die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis durch einen anderen Mitgliedstaat jedenfalls dann akzeptieren müsse, wenn die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis angeordnete Sperrfrist zum Zeitpunkt der Erteilung abgelaufen war.

Dies erlaubt aber nicht den Umkehrschluss, dass eine vor Ablauf der Sperrfrist von dem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen wäre...). (s.a. Dok.Nr. 1825 und Dok.Nr. 58449).

AG STRAUBING vom 27.10.2006, 6 DS 135 JS 93772/06

Siehe auch Fuehrerschein per Post von BCM Privacy Consultants

Sunday, February 11, 2007

Aus für MPU-Drückeberger

Keine Chance mehr für MPU-Drückeberger
(11.02.2007)

Der von vielen angeprangerte "Führerscheintourismus" gehört jetzt der Vergangenheit an. Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis verliert, kann im Ausland keinen EU-Führerschein mehr erwerben, um damit ungestraft im Inland zu fahren, so der ADAC.

Dies folgt unmittelbar aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die am 19. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

Somit wird eine Rechtslücke zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschlossen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch ein Urteil vom April 2004 geschaffen hatte. Damals hatte das Gericht auf Grund einer Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 entschieden, dass eine EU-Fahrberechtigung trotz des früheren Führerscheinentzuges im Heimatland ohne jede Formalität gelten muss. Damit ist jetzt Schluss.

Wer nach dem 19. Januar 2007 einen tschechischen oder polnischen Führerschein erwirbt und damit in Deutschland fährt, obwohl seine deutsche Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war, fährt ohne gültige Fahrberechtigung und riskiert damit drastische Geldstrafen, im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall wird er von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen, die Vollkaskoversicherung zahlt überhaupt nicht.

Weiterhin kompliziert ist die Rechtslage bei EU-Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2007 zur Umgehung der deutschen Eignungsüberprüfung im Ausland erworben wurden. Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als 10.000 Betroffene nur deshalb zum Erwerb eines Führerscheins ins Ausland gegangen waren, um die deutsche MPU zu umgehen. Beim EuGH stehen mehrere Verfahren zur Entscheidung an, ob auch diese rechtsmissbräuchlich erworbenen Führerscheine uneingeschränkt gelten; der ADAC geht davon aus, dass im Sommer 2007 eine endgültige Klärung erfolgt. Nach derzeitiger Behördenpraxis wird in solchen Fällen die MPU als Eignungsnachweis gefordert. Andernfalls wird die Fahrberechtigung für Deutschland aberkannt.

Nicht betroffen von der neuen Führerscheinrichtlinie sind dagegen Autofahrer, die bisher noch keinen Führerschein haben und ihn während eines Studienaufenthaltes oder aus Kostengründen im Ausland machen, oder Leute welche ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben.

Wednesday, February 07, 2007

Führerscheintourismus endet

"Führerscheintourismus" endet

Der von vielen angeprangerte "Führerscheintourismus" gehört jetzt der Vergangenheit an. Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis verliert, kann im Ausland keinen EU-Führerschein mehr erwerben, um damit ungestraft im Inland zu fahren. Dies folgt unmittelbar aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die am 19. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

Somit wird eine Rechtslücke zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschlossen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch ein Urteil vom April 2004 geschaffen hatte. Damals hatte das Gericht auf Grund einer Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 entschieden, dass eine EU-Fahrberechtigung trotz des früheren Führerscheinentzuges im Heimatland ohne jede Formalität gelten muss. Damit ist jetzt Schluss.

Wer nach dem 19. Januar 2007 einen tschechischen oder polnischen Führerschein erwirbt und damit in Deutschland fährt, obwohl seine deutsche Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war, fährt ohne gültige Fahrberechtigung und riskiert damit drastische Geldstrafen, im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall wird er von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen, die Vollkaskoversicherung zahlt überhaupt nicht.

Weiterhin kompliziert ist die Rechtslage bei EU-Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2007 zur Umgehung der deutschen Eignungsüberprüfung im Ausland erworben wurden. Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als 10.000 Betroffene nur deshalb zum Erwerb eines Führerscheins ins Ausland gegangen waren, um die deutsche MPU zu umgehen. Beim EuGH stehen mehrere Verfahren zur Entscheidung an, ob auch diese rechtsmissbräuchlich erworbenen Führerscheine uneingeschränkt gelten; BCM geht davon aus, dass im Sommer 2007 eine endgültige Klärung erfolgt. Nach derzeitiger Behördenpraxis wird in solchen Fällen die MPU als Eignungsnachweis gefordert. Andernfalls wird die Fahrberechtigung für Deutschland aberkannt.

Nicht betroffen von der neuen Führerscheinrichtlinie sind dagegen Autofahrer, die bisher noch keinen Führerschein haben und ihn während eines Studienaufenthaltes oder aus Kostengründen im Ausland machen.
Und/oder Leute welche ihren Hauptwohnsitz ausserhalb Deutschlands haben (siehe auch BCM Privacy Consultants, London sowie Fuehrerschein Express).

Tuesday, February 06, 2007

EU-Fahrerlaubnis

Anerkennungspflicht bezüglich EU-Fahrerlaubnis

Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 02.06.1997 geän- derten Fassung verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen, solange der Inhaber dieses Führer- scheins, auf den im erstgenannten Mitgliedstaat eine Massnahme des Entzugs einer früher erteilten Fahrerlaubnis ohne gleichzeitige An- ordnung einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis an- gewendet worden ist, die Bedingungen nicht erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis vorliegen müs- sen, einschliesslich einer Überprüfung der Fahreignung, die bestätigt,dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen.

71429, EUGH vom 28.09.2006, RS C-340/05

Monday, February 05, 2007

Fuehrerschein vom "Deutschen Reich"

„Deutsches Reich“ im Ausweis
Autobahnpolizisten stellten 57-jährigen Mann

Krakow am See/Linstow (hjko) • Beamte der Autobahnpolizei Linstow staunten nicht schlecht, als sie am Sonnabendnachmittag vor Krakow am See einen Kraftfahrer kontrollierten, der sich mit einem Führerschein vom „Freistaat Mecklenburg-Schwerin“, hergestellt in der „Reichsdruckerei“, ausgestellt vom Polizeipräsidium Groß Berlin, auswies. Bei der Kontrolle entdeckten sie außerdem einen Personalausweis mit der Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ und eine Information, in der es heißt, dass das „Deutsche Reich“ nach wie vor besteht.

Der 57-Jährige aus Groß Grabow erklärte, dass er Führerschein und Ausweis im guten Glauben, dass sie rechtmäßig seien, im Internet bestellt und dafür 1200 Euro bezahlt hätte.

Die Beamten zogen die „echt aussehenden“ Dokumente ein. Dienstgruppenleiter Eckhard Klink: „Gegen den Mann wird Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein, Urkundenfälschung und des Verdachts der Amtsanmaßung gestellt. Das Fahrzeug wurde eingezogen.“

Der Groß-Grabower hatte nach Informationen Klinks nach einer Verkehrskontrolle im August 2005 seinen Führerschein abgeben müssen. „Die Frist war abgelaufen, er hätte den Führerschein aber längst wieder bekommen können“, so Klink.

Staatsschutz prüft rechte Tendenz.
Dass solche Dokumente grassieren, sei bekannt, so Gisbert Prestel, Leiter des Fachkommissariats Staatsschutz der Polizeidirektion Rostock. Man werde den Fall prüfen. Auch inwieweit er in eine rechte Tendenz eingeordnet werden könne. Fakt sei aber natürlich, so Prestel, dass man sich mit den Dokumenten nicht legitimieren könne. Der Besitz sei allerdings keine Straftat, lediglich eine Ordnungswidrigkeit, weil auf den Dokumenten der Reichsadler verwendet würde, was nicht erlaubt sei.
(Er haette sich nur an BCM Privacy Consultants wenden brauchen um einen echten, richtigen Fuehrerschein zu bekommen, per Post und legal.)

Montag, 5. Februar 2007

Saturday, February 03, 2007

Keine Fahrerlaubnis mit EU-Führerschein

Sperrfrist beim Führerscheinentzug:
Keine Fahrerlaubnis mit EU-Führerschein

Beim Entzug der deutschen Fahrerlaubnis versuchen manche Betroffene, in das Ausland auszuweichen. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich auch Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 1 Ss 560/06).

Der Fall: Der Führerschein war wiederholt entzogen worden. Bei einem eintägigen Aufenthalt in Tschechien hatte der Verkehrssünder einen EU-Führerschein erworben. Er war damit gefahren, obwohl die Sperrfrist in Deutschland noch nicht abgelaufen war.Während der laufenden Sperrfrist, so das OLG, darf kein Führerschein im EU-Ausland erworben werden. Wer das tut und dann ein Fahrzeug führt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.

Nicht verzagen:BCM Privacy Consultants – Fuehrerschein per Post seit 1975

Thursday, January 25, 2007

Falscher tschechischer Führerschein

Betrunkener (70) fuhr mit falschem Führerschein

Deutlich unter Alkoholeinwirkung stehend, verursachte am Montagnachmittag ein 70 Jahre alter BMW-Fahrer in der GotthilfBayh-Straße (in Fellbach) einen Verkehrsunfall. Er war vor einer roten Ampel ungebremst auf einen stehenden Audi aufgefahren.

Schaden rund 5 000 Euro. Ein Alkoholtest ergab annähernd zwei Promille. Der Mann musste sich einer Blutprobe unterziehen. Bei der Kontrolle seines Führerscheins wies er sich mit einem tschechischen Dokument aus. Es wurde ermittelt, dass er vor einigen Jahren seinen deutschen Führerschein wegen eines Verkehrsdelikts hatte abgeben müssen und er sich mittlerweile einen falschen tschechischen besorgt hatte. Auch dieser wurde von der Polizei eingezogen.

Saturday, January 20, 2007

EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft

EU-Führerscheinrichtlinie trat Freitag in Kraft

Alte Führerscheine sind noch bis 2033 gültig

Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des Führerscheintourismus verbessert

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie trat am 19. Januar 2007 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. Januar 2013 Zeit, die Richtlinie 2000/126/EG in nationales Recht umzusetzen. Mit der neuen Richtlinie sollen unter den Mitgliedstaaten vor allem die Führerscheinklassen weiter angeglichen und die Führerscheinmuster vereinheitlicht werden. Die alten Führerscheine aus rosa oder grauem Papier oder Plastik bleiben jedoch noch bis 2033 gültig.
„Mit der neuen Regelung werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des internationalen Führerscheintourismus verbessert", fasst Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die wesentlichen Punkte der neuen europäischen Richtlinie zusammen.
Die wichtigsten Inhalte der Richtlinie im Einzelnen:

EU-Scheckkarten-Führerscheine

Alle bereits ausgestellten Führerscheine aus rosa bzw. grauem Papier oder Plastik bleiben bis 2033 gültig. Spätestens am 19. Januar 2033 sind diese in einen neuen Kartenführerschein, der dem Führerscheinmuster der EG-Richtlinie entspricht, umzutauschen. "Diejenigen, die sich häufig im Ausland aufhalten, können freiwillig ihren alten nationalen Führerschein in einen einheitlichen EU-Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch, gegen die ich mich aufgrund unnötiger Bürokratie und Kosten immer ausgesprochen habe, besteht jedoch erst in 26 Jahren", so Beckstein.

Befristung neu ausgestellter Führerscheine

Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Motorrad- und PKW-Führerscheine haben je nach Mitgliedstaat eine Gültigkeitsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren. Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen dieser Klassen von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die "körperliche und geistige Tauglichkeit" abhängig machen. Dabei geht es beispielsweise um das Seh- und Hörvermögen oder um Erkrankungen wie Herz- und Gefäßkrankheiten, Zucker oder Krankheiten des Nervensystems. "Um unnötige Kosten und Bürokratie zu vermeiden, setze ich mich nachdrücklich dafür ein, dass der Bundesgesetzgeber den Rahmen ausnützt und die maximalen Fristen vorsieht", betont Beckstein.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber 50 Jahre oder älter sind, begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen werden. "Eine verpflichtend vorgeschriebene Gesundheitsprüfung lehne ich ab. Die Bürgerinnen und Bürger müssen eigenverantwortlich entscheiden können, gegebenenfalls unter Hinzuziehung ihres Arztes, ob sie fahrtüchtig sind", so Beckstein.


Bekämpfung des Führerscheintourismus

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen die Ausstellung eines Führerscheines ablehnen, wenn der Bewerber seinen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen bekommen hat. Sollte dennoch ein EU-Führerschein ausgestellt worden sein, obwohl die deutsche Fahrerlaubnis zuvor entzogen wurde, können die deutschen Behörden die Anerkennung der Gültigkeit des EU-Führerscheins ablehnen. "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen den Führerscheintourismus und somit ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen", freut sich Beckstein. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten soll zudem ein EU-Führerscheinnetz für den Datenaustausch eingerichtet werden.

EU-weiter Mopedführerschein

Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird eine neue europäische Klasse AM eingeführt. Für diese Klasse wird zumindest eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Die Klasse AM umfasst zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt. Allerdings sind die Mitgliederstaaten frei, das Mindestalter bis auf 14 zu senken oder bis auf 18 Jahre anzuheben. Mit der neuen europäischen Klasse AM sollen Probleme mit der Anerkennung des Mopedausweises in anderen Staaten künftig entfallen.
Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen Für die Zweiradklassen ist der Grundsatz des stufenweisen Zugangs prinzipiell festgeschrieben. So könnten Jugendliche ab 14 Jahren nach einer theoretischen Prüfung den Führerschein der Klasse AM (Moped) erwerben. Mit 16 Jahren könnten sie dann nach einer weiteren theoretischen und einer praktischen Prüfung den Führerschein der Klasse A1 erwerben, der das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimetern und maximal elf Kilowatt berechtigen würde. Gleichzeitig entfällt damit die in Deutschland gültige Sonderregelung der Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde. Mit 18 Jahren könnte dann die Klasse A2, die für Krafträder bis 35 Kilowatt (derzeit 25 Kilowatt) gelten würde, erworben werden. Mit 21 Jahren würde dann in der Klasse A auch die Beschränkung der Leistung wegfallen. Wer erstmals einen Motorradführerschein erwirbt, muss für die höchste Klasse mindestens 24 Jahre alt sein. Jüngere Fahrer müssen mindestens zwei Jahre Erfahrung mit einer kleineren Maschine nachweisen. "Durch den Wegfall der bisherigen Geschwindigkeitsbeschränkung der Klasse A1 auf 80 Kilometer pro Stunde und die Erhöhung der Leistung der Krafträder von 25 Kilowatt auf 35 Kilowatt bei der Klasse A2 werden die bisherigen deutschen Regelungen zum Nachteil für die Sicherheit auf Bayerns Straßen entschärft", kritisiert Beckstein.
Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile.

Inhaber eines Führerscheins der Klasse B (PKW) können einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 Kilogramm nicht übersteigt. Liegt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 Kilogramm, so ist je nach Vorschrift des Mitgliedstaates eine Schulung und/oder eine Prüfung erforderlich und nicht wie bisher ein Erwerb der Führerscheinklasse BE. Für Wohnmobile bleibt die Gewichtsgrenze für die Klasse B bei 3.500 Kilogramm.
20 Januar 2007