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Tuesday, January 16, 2007

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
mit litauischem Führerschein während einer inländischen isolierten Sperrfrist

1.

Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis, die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, ist auch im Inland gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung weder eine Massnahme nach § 28 IV FeV läuft noch neu angeordenet wird.

2.

Der Tatbestand des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der Inhaber der EU-Fahrerlaub- nis - hier: Litauen - während einer durch ein inländisches Gericht wiederholten isolierten Sperrfrist gem. § 69 a I S.3 StGB ein Fahr- zeug im Inland führt. Diese Entscheidung entspricht der Kapper- Rspr. des EuGH vom 29.04.2004, RS. C-476/01 (= Dok.Nr. 58449). (Aus den Gründen: ...Der Angeklagte unterliegt den Einschränkungen, die sich aus § 28 IV Nr.4 FeV ergeben. Die Berechtigung nach Abs.1 gilt nämlich nicht für Inhaber einer EU- oder Europäischen Wirtschafts- raum-Fahrerlaubnis, denen auf Grund einer rechtskräftigen gericht- lichen Entscheidung - zeitlich begrenzt oder für immer - keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. So liegt der Fall hier...).

71123, OLG DÜSSELDORF vom 24.04.2006, III-5 SS 133/05-91/05 IV

Ja Freunde, what next ?