Monday, February 26, 2007

Fahrverbot fuer Fußgänger

Den Führerschein verliert auch ein Fußgänger

BIBERACH - "Ich muss ja nicht fahren", heißt oft das Argument, wenn man beim Feiern einen über den Durst trinkt. Allerdings ist der Führerschein auch zu Fuß nicht sicher: Wer öfter schwankend eine rote Ampel ignoriert oder einen Unfall verursacht, riskiert wegen "mangelnder charakterlicher Eignung" den Führerscheinentzug.

Der Mann übersieht das heranfahrende Auto und betritt die Straße. Der Wagen weicht aus und knallt gegen eine Straßenlaterne. Die Polizei überprüft nun bei beiden Beteiligten den Alkoholpegel. "Hat der Fußgänger getrunken, wird dies der Führerscheinstelle gemeldet", sagt Polizeisprecher Karl-Anton König. Gehen mehrmals ähnliche Vermerke ein, stellt sich die Frage nach der "charakterlichen Eignung zum Autofahren". Wer zum Beispiel des Öfteren auffällt, wie er torkelnd durch die Stadt läuft und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, könnte in diese Kategorie fallen. "Wenn jemand nicht mehr gerade gehen kann, lassen wir ihn lieber von Verwandten nach Hause fahren, bevor er einen Unfall verursacht", sagt Karl-Anton König. "Zur Not kommt er in die Ausnüchterungszelle."

Ob der Führerschein entzogen wird, entscheidet nach Unfällen das Gericht und nach Trunkenheitsfahrten das Landratsamt. Bei Kraftfahrzeuglenkern - also jedem, der ein motorisiertes Gefährt von Mofa bis Lastwagen fährt - ist der Führerschein weg, wenn mit 0,3 Promille ein Unfall verursacht oder ein Fahrfehler begangen wird. Ab 1,1 Promille entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis für mindestens ein halbes Jahr, der Führerschein muss neu erworben werden.

Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille angetroffen werden, begehen ebenfalls eine Straftat. Der Führerschein wird ihnen allerdings nicht wie bei Kraftfahrzeuglenkern automatisch per Gerichtsbeschluss entzogen, sondern es wird wie bei Fußgängern die Führerscheinstelle informiert. Diese trifft weitere Maßnahmen, die bis zum Fahrerlaubnisentzug reichen können.
2006 wurden im Landkreis rund 300 Führerscheine eingezogen. Wie viele davon auf Alkohol entfielen, schlüsselt das Landratsamt allerdings nicht auf. "Gründe für einen Führerscheinentzug sind Fehlverhalten im Verkehr, zu viele Punkte in Flensburg, alters- oder krankheitsbedingte Ausfallerscheinungen der Autofahrer sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch", sagt Klara Ritter, Leiterin der Führerscheinstelle.
Nach mehreren Fahrten im betrunkenen Zustand oder beim Erwischtwerden mit 1,6 Promille kommt die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dazu. Diese beinhaltet eine ärztliche Untersuchung, ein Gespräch mit einem Gutachter, einen Reaktionstest sowie die Beantwortung eines Fragebogens.

35 Fahrverbote im Jahr 2006

Bei weniger Alkohol im Blut, also zwischen 0,5 und 1,1 Promille, bekommen Autofahrer vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, ein Bußgeld von 250 Euro bei Erstverstoß sowie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten aufgebrummt. In Biberach wurden im vergangenen Jahr 35 Fahrverbote ausgesprochen, so viele wie seit 1999 nicht mehr. "Diese hohe Anzahl ist wahrscheinlich auch auf die verstärkten Kontrollen der Polizei zurückzuführen", vermutet Franz Auer von der Bußgeldstelle im Biberacher Ordnungsamt.
Richtig streng wird es künftig für Fahranfänger: Das Bundeskabinett hat vorige Woche in einem Gesetzentwurf beschlossen, dass Fahranfänger innerhalb ihrer Probezeit von zwei Jahren bereits ab 0,2 Promille ein Bußgeld von 125 Euro bezahlen und zwei Punkte in Flensburg kassieren. Grobe Verstöße sollen zu Aufbauseminaren verpflichten, die bis zu 450 Euro kosten sollen.

Alle diese schőnen Vorschriften treffen Gottseidank nur für Leute zu, welche ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Wer z.B. im steuerfreien London wohnt, hat bei Besuchen in Germany, keine sochen Schikanen zu erleiden.

Thursday, February 22, 2007

EU-Fuehrerschein

Gültigkeit einer während der Sperrfrist im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

Eine während des Laufs der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach § 69 a StGB in Tschechien erteilte Fahrerlaubnis berechtigt jedenfalls nach Ablauf der Sperrfrist uneingeschränkt zur Führung von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 1 Abs.2 der Richtlinie 91/439/EWG. (Aus den Gründen: ...Der EuGH hat in der Entscheidung vom 29.04.2004, Rs C-476/01, zu Art. 8 der Richtlinie 91/439/EWG klargestellt, dass ein Mitgliedstaat, in welchem eine Fahrerlaubnis entzogen worden war, die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis durch einen anderen Mitgliedstaat jedenfalls dann akzeptieren müsse, wenn die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis angeordnete Sperrfrist zum Zeitpunkt der Erteilung abgelaufen war.

Dies erlaubt aber nicht den Umkehrschluss, dass eine vor Ablauf der Sperrfrist von dem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen wäre...). (s.a. Dok.Nr. 1825 und Dok.Nr. 58449).

AG STRAUBING vom 27.10.2006, 6 DS 135 JS 93772/06

Siehe auch Fuehrerschein per Post von BCM Privacy Consultants

Sunday, February 11, 2007

Aus für MPU-Drückeberger

Keine Chance mehr für MPU-Drückeberger
(11.02.2007)

Der von vielen angeprangerte "Führerscheintourismus" gehört jetzt der Vergangenheit an. Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis verliert, kann im Ausland keinen EU-Führerschein mehr erwerben, um damit ungestraft im Inland zu fahren, so der ADAC.

Dies folgt unmittelbar aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die am 19. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

Somit wird eine Rechtslücke zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschlossen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch ein Urteil vom April 2004 geschaffen hatte. Damals hatte das Gericht auf Grund einer Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 entschieden, dass eine EU-Fahrberechtigung trotz des früheren Führerscheinentzuges im Heimatland ohne jede Formalität gelten muss. Damit ist jetzt Schluss.

Wer nach dem 19. Januar 2007 einen tschechischen oder polnischen Führerschein erwirbt und damit in Deutschland fährt, obwohl seine deutsche Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war, fährt ohne gültige Fahrberechtigung und riskiert damit drastische Geldstrafen, im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall wird er von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen, die Vollkaskoversicherung zahlt überhaupt nicht.

Weiterhin kompliziert ist die Rechtslage bei EU-Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2007 zur Umgehung der deutschen Eignungsüberprüfung im Ausland erworben wurden. Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als 10.000 Betroffene nur deshalb zum Erwerb eines Führerscheins ins Ausland gegangen waren, um die deutsche MPU zu umgehen. Beim EuGH stehen mehrere Verfahren zur Entscheidung an, ob auch diese rechtsmissbräuchlich erworbenen Führerscheine uneingeschränkt gelten; der ADAC geht davon aus, dass im Sommer 2007 eine endgültige Klärung erfolgt. Nach derzeitiger Behördenpraxis wird in solchen Fällen die MPU als Eignungsnachweis gefordert. Andernfalls wird die Fahrberechtigung für Deutschland aberkannt.

Nicht betroffen von der neuen Führerscheinrichtlinie sind dagegen Autofahrer, die bisher noch keinen Führerschein haben und ihn während eines Studienaufenthaltes oder aus Kostengründen im Ausland machen, oder Leute welche ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben.

Wednesday, February 07, 2007

Führerscheintourismus endet

"Führerscheintourismus" endet

Der von vielen angeprangerte "Führerscheintourismus" gehört jetzt der Vergangenheit an. Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis verliert, kann im Ausland keinen EU-Führerschein mehr erwerben, um damit ungestraft im Inland zu fahren. Dies folgt unmittelbar aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die am 19. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

Somit wird eine Rechtslücke zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschlossen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch ein Urteil vom April 2004 geschaffen hatte. Damals hatte das Gericht auf Grund einer Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 entschieden, dass eine EU-Fahrberechtigung trotz des früheren Führerscheinentzuges im Heimatland ohne jede Formalität gelten muss. Damit ist jetzt Schluss.

Wer nach dem 19. Januar 2007 einen tschechischen oder polnischen Führerschein erwirbt und damit in Deutschland fährt, obwohl seine deutsche Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war, fährt ohne gültige Fahrberechtigung und riskiert damit drastische Geldstrafen, im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall wird er von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen, die Vollkaskoversicherung zahlt überhaupt nicht.

Weiterhin kompliziert ist die Rechtslage bei EU-Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2007 zur Umgehung der deutschen Eignungsüberprüfung im Ausland erworben wurden. Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als 10.000 Betroffene nur deshalb zum Erwerb eines Führerscheins ins Ausland gegangen waren, um die deutsche MPU zu umgehen. Beim EuGH stehen mehrere Verfahren zur Entscheidung an, ob auch diese rechtsmissbräuchlich erworbenen Führerscheine uneingeschränkt gelten; BCM geht davon aus, dass im Sommer 2007 eine endgültige Klärung erfolgt. Nach derzeitiger Behördenpraxis wird in solchen Fällen die MPU als Eignungsnachweis gefordert. Andernfalls wird die Fahrberechtigung für Deutschland aberkannt.

Nicht betroffen von der neuen Führerscheinrichtlinie sind dagegen Autofahrer, die bisher noch keinen Führerschein haben und ihn während eines Studienaufenthaltes oder aus Kostengründen im Ausland machen.
Und/oder Leute welche ihren Hauptwohnsitz ausserhalb Deutschlands haben (siehe auch BCM Privacy Consultants, London sowie Fuehrerschein Express).

Tuesday, February 06, 2007

EU-Fahrerlaubnis

Anerkennungspflicht bezüglich EU-Fahrerlaubnis

Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 02.06.1997 geän- derten Fassung verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen, solange der Inhaber dieses Führer- scheins, auf den im erstgenannten Mitgliedstaat eine Massnahme des Entzugs einer früher erteilten Fahrerlaubnis ohne gleichzeitige An- ordnung einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis an- gewendet worden ist, die Bedingungen nicht erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis vorliegen müs- sen, einschliesslich einer Überprüfung der Fahreignung, die bestätigt,dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen.

71429, EUGH vom 28.09.2006, RS C-340/05

Monday, February 05, 2007

Fuehrerschein vom "Deutschen Reich"

„Deutsches Reich“ im Ausweis
Autobahnpolizisten stellten 57-jährigen Mann

Krakow am See/Linstow (hjko) • Beamte der Autobahnpolizei Linstow staunten nicht schlecht, als sie am Sonnabendnachmittag vor Krakow am See einen Kraftfahrer kontrollierten, der sich mit einem Führerschein vom „Freistaat Mecklenburg-Schwerin“, hergestellt in der „Reichsdruckerei“, ausgestellt vom Polizeipräsidium Groß Berlin, auswies. Bei der Kontrolle entdeckten sie außerdem einen Personalausweis mit der Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ und eine Information, in der es heißt, dass das „Deutsche Reich“ nach wie vor besteht.

Der 57-Jährige aus Groß Grabow erklärte, dass er Führerschein und Ausweis im guten Glauben, dass sie rechtmäßig seien, im Internet bestellt und dafür 1200 Euro bezahlt hätte.

Die Beamten zogen die „echt aussehenden“ Dokumente ein. Dienstgruppenleiter Eckhard Klink: „Gegen den Mann wird Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein, Urkundenfälschung und des Verdachts der Amtsanmaßung gestellt. Das Fahrzeug wurde eingezogen.“

Der Groß-Grabower hatte nach Informationen Klinks nach einer Verkehrskontrolle im August 2005 seinen Führerschein abgeben müssen. „Die Frist war abgelaufen, er hätte den Führerschein aber längst wieder bekommen können“, so Klink.

Staatsschutz prüft rechte Tendenz.
Dass solche Dokumente grassieren, sei bekannt, so Gisbert Prestel, Leiter des Fachkommissariats Staatsschutz der Polizeidirektion Rostock. Man werde den Fall prüfen. Auch inwieweit er in eine rechte Tendenz eingeordnet werden könne. Fakt sei aber natürlich, so Prestel, dass man sich mit den Dokumenten nicht legitimieren könne. Der Besitz sei allerdings keine Straftat, lediglich eine Ordnungswidrigkeit, weil auf den Dokumenten der Reichsadler verwendet würde, was nicht erlaubt sei.
(Er haette sich nur an BCM Privacy Consultants wenden brauchen um einen echten, richtigen Fuehrerschein zu bekommen, per Post und legal.)

Montag, 5. Februar 2007

Saturday, February 03, 2007

Keine Fahrerlaubnis mit EU-Führerschein

Sperrfrist beim Führerscheinentzug:
Keine Fahrerlaubnis mit EU-Führerschein

Beim Entzug der deutschen Fahrerlaubnis versuchen manche Betroffene, in das Ausland auszuweichen. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich auch Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 1 Ss 560/06).

Der Fall: Der Führerschein war wiederholt entzogen worden. Bei einem eintägigen Aufenthalt in Tschechien hatte der Verkehrssünder einen EU-Führerschein erworben. Er war damit gefahren, obwohl die Sperrfrist in Deutschland noch nicht abgelaufen war.Während der laufenden Sperrfrist, so das OLG, darf kein Führerschein im EU-Ausland erworben werden. Wer das tut und dann ein Fahrzeug führt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.

Nicht verzagen:BCM Privacy Consultants – Fuehrerschein per Post seit 1975

Thursday, January 25, 2007

Falscher tschechischer Führerschein

Betrunkener (70) fuhr mit falschem Führerschein

Deutlich unter Alkoholeinwirkung stehend, verursachte am Montagnachmittag ein 70 Jahre alter BMW-Fahrer in der GotthilfBayh-Straße (in Fellbach) einen Verkehrsunfall. Er war vor einer roten Ampel ungebremst auf einen stehenden Audi aufgefahren.

Schaden rund 5 000 Euro. Ein Alkoholtest ergab annähernd zwei Promille. Der Mann musste sich einer Blutprobe unterziehen. Bei der Kontrolle seines Führerscheins wies er sich mit einem tschechischen Dokument aus. Es wurde ermittelt, dass er vor einigen Jahren seinen deutschen Führerschein wegen eines Verkehrsdelikts hatte abgeben müssen und er sich mittlerweile einen falschen tschechischen besorgt hatte. Auch dieser wurde von der Polizei eingezogen.

Saturday, January 20, 2007

EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft

EU-Führerscheinrichtlinie trat Freitag in Kraft

Alte Führerscheine sind noch bis 2033 gültig

Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des Führerscheintourismus verbessert

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie trat am 19. Januar 2007 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. Januar 2013 Zeit, die Richtlinie 2000/126/EG in nationales Recht umzusetzen. Mit der neuen Richtlinie sollen unter den Mitgliedstaaten vor allem die Führerscheinklassen weiter angeglichen und die Führerscheinmuster vereinheitlicht werden. Die alten Führerscheine aus rosa oder grauem Papier oder Plastik bleiben jedoch noch bis 2033 gültig.
„Mit der neuen Regelung werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des internationalen Führerscheintourismus verbessert", fasst Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die wesentlichen Punkte der neuen europäischen Richtlinie zusammen.
Die wichtigsten Inhalte der Richtlinie im Einzelnen:

EU-Scheckkarten-Führerscheine

Alle bereits ausgestellten Führerscheine aus rosa bzw. grauem Papier oder Plastik bleiben bis 2033 gültig. Spätestens am 19. Januar 2033 sind diese in einen neuen Kartenführerschein, der dem Führerscheinmuster der EG-Richtlinie entspricht, umzutauschen. "Diejenigen, die sich häufig im Ausland aufhalten, können freiwillig ihren alten nationalen Führerschein in einen einheitlichen EU-Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch, gegen die ich mich aufgrund unnötiger Bürokratie und Kosten immer ausgesprochen habe, besteht jedoch erst in 26 Jahren", so Beckstein.

Befristung neu ausgestellter Führerscheine

Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Motorrad- und PKW-Führerscheine haben je nach Mitgliedstaat eine Gültigkeitsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren. Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen dieser Klassen von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die "körperliche und geistige Tauglichkeit" abhängig machen. Dabei geht es beispielsweise um das Seh- und Hörvermögen oder um Erkrankungen wie Herz- und Gefäßkrankheiten, Zucker oder Krankheiten des Nervensystems. "Um unnötige Kosten und Bürokratie zu vermeiden, setze ich mich nachdrücklich dafür ein, dass der Bundesgesetzgeber den Rahmen ausnützt und die maximalen Fristen vorsieht", betont Beckstein.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber 50 Jahre oder älter sind, begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen werden. "Eine verpflichtend vorgeschriebene Gesundheitsprüfung lehne ich ab. Die Bürgerinnen und Bürger müssen eigenverantwortlich entscheiden können, gegebenenfalls unter Hinzuziehung ihres Arztes, ob sie fahrtüchtig sind", so Beckstein.


Bekämpfung des Führerscheintourismus

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen die Ausstellung eines Führerscheines ablehnen, wenn der Bewerber seinen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen bekommen hat. Sollte dennoch ein EU-Führerschein ausgestellt worden sein, obwohl die deutsche Fahrerlaubnis zuvor entzogen wurde, können die deutschen Behörden die Anerkennung der Gültigkeit des EU-Führerscheins ablehnen. "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen den Führerscheintourismus und somit ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen", freut sich Beckstein. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten soll zudem ein EU-Führerscheinnetz für den Datenaustausch eingerichtet werden.

EU-weiter Mopedführerschein

Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird eine neue europäische Klasse AM eingeführt. Für diese Klasse wird zumindest eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Die Klasse AM umfasst zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt. Allerdings sind die Mitgliederstaaten frei, das Mindestalter bis auf 14 zu senken oder bis auf 18 Jahre anzuheben. Mit der neuen europäischen Klasse AM sollen Probleme mit der Anerkennung des Mopedausweises in anderen Staaten künftig entfallen.
Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen Für die Zweiradklassen ist der Grundsatz des stufenweisen Zugangs prinzipiell festgeschrieben. So könnten Jugendliche ab 14 Jahren nach einer theoretischen Prüfung den Führerschein der Klasse AM (Moped) erwerben. Mit 16 Jahren könnten sie dann nach einer weiteren theoretischen und einer praktischen Prüfung den Führerschein der Klasse A1 erwerben, der das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimetern und maximal elf Kilowatt berechtigen würde. Gleichzeitig entfällt damit die in Deutschland gültige Sonderregelung der Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde. Mit 18 Jahren könnte dann die Klasse A2, die für Krafträder bis 35 Kilowatt (derzeit 25 Kilowatt) gelten würde, erworben werden. Mit 21 Jahren würde dann in der Klasse A auch die Beschränkung der Leistung wegfallen. Wer erstmals einen Motorradführerschein erwirbt, muss für die höchste Klasse mindestens 24 Jahre alt sein. Jüngere Fahrer müssen mindestens zwei Jahre Erfahrung mit einer kleineren Maschine nachweisen. "Durch den Wegfall der bisherigen Geschwindigkeitsbeschränkung der Klasse A1 auf 80 Kilometer pro Stunde und die Erhöhung der Leistung der Krafträder von 25 Kilowatt auf 35 Kilowatt bei der Klasse A2 werden die bisherigen deutschen Regelungen zum Nachteil für die Sicherheit auf Bayerns Straßen entschärft", kritisiert Beckstein.
Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile.

Inhaber eines Führerscheins der Klasse B (PKW) können einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 Kilogramm nicht übersteigt. Liegt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 Kilogramm, so ist je nach Vorschrift des Mitgliedstaates eine Schulung und/oder eine Prüfung erforderlich und nicht wie bisher ein Erwerb der Führerscheinklasse BE. Für Wohnmobile bleibt die Gewichtsgrenze für die Klasse B bei 3.500 Kilogramm.
20 Januar 2007

Thursday, January 18, 2007

Ausländer bekommen keine Strafmandate - BCM Motoring News Service

Ausländer bekommen keine Strafmandate - BCM Motoring News Service

No speeding fines for foreign drivers

Speeding foreign drivers have little need for a speed camera detector as thousands are managing to avoid speed fines.In Leicestershire alone, nearly 1,500 foreign drivers have escaped an automatic notice of intended prosecution, despite being snapped by a gatso speed camera. Under current laws, drivers only have to register foreign number plates if the vehicle will be driven in the UK for more than six months. With no central registry of more fleeting visitors, many foreign drivers simply need to leave the country to evade prosecution for a traffic fine. Leicestershire safety camera partnership snapped 1,487 speeding foreign vehicles in 2006, including one case on the A1 near Oakham where a vehicle with foreign plates was snapped at 121 mph. Speed camera officials admitted that the loophole is likely to provoke resentment among British drivers, who frequently complain of the proliferation of speed cameras and the need for speed camera maps when driving."People will be a little frustrated to see that a foreign driver is perhaps getting away with speeding because we can't trace them and they themselves may have drifted over the speed limit and been caught," said Hema Lad from the Leicestershire safety camera partnership.Leicester MP Peter Soulsby claims that better sharing of vehicle data is necessary.The Labour MP said: "It just needs our computer system at the DVLA to be linked with similar systems in other European countries. "It needs them to talk to each other to exchange information and make sure these drivers that are breaking our laws pay our fines."Transport for London (TfL) has previously admitted that there are similar problems in the capital, with foreign drivers evading the congestion charge.Between January 2005 and June 2006, TfL reports that 88,000 foreign drivers escaped the C-charge, amounting to lost fines worth £8.8 million. TfL claimed that the lack of a Europe-wide agreement on fine enforcement made it very difficult for UK local authorities to tackle foreign drivers. Police chiefs warned late last year that foreign lorry drivers pose a danger to British road users, with the Association of Chief Police Officers claiming that the expansion of the EU had exacerbated the problem.It was found that many foreign lorries were unsafe compared to UK standards. The road safety charity Brake further warns that foreign lorry drivers do not have to undergo additional training.Figures show that foreign drivers are at least as likely to offend as UK drivers.

Tuesday, January 16, 2007

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
mit litauischem Führerschein während einer inländischen isolierten Sperrfrist

1.

Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis, die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, ist auch im Inland gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung weder eine Massnahme nach § 28 IV FeV läuft noch neu angeordenet wird.

2.

Der Tatbestand des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der Inhaber der EU-Fahrerlaub- nis - hier: Litauen - während einer durch ein inländisches Gericht wiederholten isolierten Sperrfrist gem. § 69 a I S.3 StGB ein Fahr- zeug im Inland führt. Diese Entscheidung entspricht der Kapper- Rspr. des EuGH vom 29.04.2004, RS. C-476/01 (= Dok.Nr. 58449). (Aus den Gründen: ...Der Angeklagte unterliegt den Einschränkungen, die sich aus § 28 IV Nr.4 FeV ergeben. Die Berechtigung nach Abs.1 gilt nämlich nicht für Inhaber einer EU- oder Europäischen Wirtschafts- raum-Fahrerlaubnis, denen auf Grund einer rechtskräftigen gericht- lichen Entscheidung - zeitlich begrenzt oder für immer - keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. So liegt der Fall hier...).

71123, OLG DÜSSELDORF vom 24.04.2006, III-5 SS 133/05-91/05 IV

Ja Freunde, what next ?

Saturday, January 13, 2007

FÜHRERSCHEIN WEG!

FÜHRERSCHEIN WEG!

Köbes Wolter ist seine Ost-Pappe los

Bonn – Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz. Jakob Wolter („Köbes Wolter“) sammelt Einträge in der Verkehrssünderkartei wie andere Briefmarken. 18 Einträge hat er schon, den deutschen Führerschein dafür seit zwei Jahren nicht mehr. Jetzt hat ihm die Stadt auch die Nutzung seinen neuen „Ost-Pappe“ untersagt. Köbes fährt trotzdem…

Der Bonner bekam die Ordnungsverfügung mit Datum 15. November 2006 persönlich ausgehändigt. Besser ist besser. Darin wurde ihm die Nutzung des Führerscheins aus Tschechien untersagt. „Die Gründe sind die gleichen, weswegen er seinen deutschen Führerschein wiederholt entzogen bekommen hat“, so Stadtsprecherin Elke Palm.

Außerdem muss Köbes seine Ost-Pappe bei der Stadt für einen entsprechenden Vermerk vorlegen. Hat er noch nicht gemacht, kann er aber zu gezwungen werden. Gegen die Verfügung legte Wolter Widerspruch ein. Stellte zudem beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung. Bis zu einer Entscheidung gilt für den stadtbekannten Schausteller aber, dass er in Deutschland keine Fahrerlaubnis hat.
„Wenn wir ihn erwischen“, erklärt Polizeisprecher Robert Scholten, „legen wir Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Wir stehen in sehr engem Kontakt mit der zuständigen Führerscheinstelle.“ Nur: Was geht in Köbes’ Kopf vor? Er pfeift anscheinend auf die Ordnungsverfügung, erzählt Wolter: „Ich fahre jetzt mit meinem tschechischen Führerschein rum.“ Erwischt ihn die Polizei mehrmals, droht Köbes im Extremfall Knast.
Seinen deutschen Lappen ist er schon seit dem 24. November 2004 los. Wegen Trunkenheit. Inzwischen ist die Sperrfrist zwar abgelaufen, aber den Führerschein kriegt er trotzdem erst nach Vorlage des Eignungsgutachtens („Idiotentest“) wieder. Daran hapert’s. Ende Juni 2006 holte er sich lieber einen aus Tschechien. Gerade noch rechtzeitig. Denn ab 1. Juli müssen Fahrschüler einen festen Wohnsitz in Tschechien nachweisen.
Eine Fahrstunde, eine Pseudo-Prüfung und 4000 Euro später (£2650), wurde Jakob Wolter der Führerschein der Republik Tschechien ausgestellt. Er: stolz wie Oskar. Ein „gekaufter“ Lappen, ganz legal. Bis die Stadt einen Hinweis von der Polizei bekam und die Nutzung untersagte. Jetzt muss Köbes sich nur noch dran halten.
BCM Privacy Consultants liefert seit 1975 Fuehrerscheine (Fuehrerschein Express,per Post) auf Lebenszeit komplett mit narrensicherer Gebrauchsanleitung, sowie Autozulassung im Ausland – ein professionelles Paket fuer Kenner.

Monday, January 08, 2007

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die Polizei hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag , gegen 02.50 Uhr, die Fahrerin eines PKW in der Ellerauer Straße kontrolliert.

Die 60-jährige Quickbornerin händigte den Beamten zunächst einen ausländischen Führerschein aus, der inzwischen jedoch nicht mehr gültig war. Anschließend händigte sie der Polizei einen internationalen Führerschein aus, welcher ebenfalls ungültig war, zudem war das Ablaufdatum gefälscht.Einen gültigen Führerschein konnte die Dame nicht vorweisen, so dass die Polizei wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Die beiden anderen Führerscheine stellten die Beamten sicher.Wichtiger Hinweis: Bei dieser Meldung handelt es sich um eine Original-Pressemitteilung der Polizei. Sie wurde automatisch in unseren Dienst übernommen und von uns redaktionell nicht bearbeitet.

Die Polizei hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag , gegen 02.50 Uhr, die Fahrerin eines PKW in der Ellerauer Straße kontrolliert.

Die 60-jährige Quickbornerin händigte den Beamten zunächst einen ausländischen Führerschein aus, der inzwischen jedoch nicht mehr gültig war. Anschließend händigte sie der Polizei einen internationalen Führerschein aus, welcher ebenfalls ungültig war, zudem war das Ablaufdatum gefälscht.Einen gültigen Führerschein konnte die Dame nicht vorweisen, so dass die Polizei wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Die beiden anderen Führerscheine stellten die Beamten sicher.Wichtiger Hinweis: Bei dieser Meldung handelt es sich um eine Original-Pressemitteilung der Polizei. Sie wurde automatisch in unseren Dienst übernommen und von uns redaktionell nicht bearbeitet.

Friday, January 05, 2007

Bußgeld

Bußgeld

So verhalten Sie sich richtig!

Wer kennt das nicht? Sie sind ganz kurz etwas zu schnell gefahren - und schon hat Sie die Radar- oder Lasermessung der Polizei erwischt
Zu dem Schrecken kommt meistens das Unwissen wenn nach wenigen Metern dann der Polizist die Kelle schwingt: Was soll ich tun? Was muss ich sagen? Was darf ich sagen?
Eines ist ganz wichtig, wenn Sie die Polizei als vermeintlichen Verkehrssünder stoppt: Als Betroffener brauchen sie sich nicht zu dem Vorfall äußern! Machen Sie nur Angaben zur Person.
Später wird Ihnen ein Anhörungsbogen zur Beschuldigung per Post zugestellt werden.
Bußgeld: So verhalten Sie sich richtig!
Hat Sie die Polizei gestoppt und Ihnen wird ein Delikt vorgeworfen – machen Sie nur Angaben zur Person.
Später wird Ihnen ein Anhörungsbogen zugeschickt.
Einen Anhörungsbogen gibt es auch, wenn der Wagen geblitzt wurde. Allerdings bekommt ihn dann natürlich der Halter, der aber nicht der Fahrer gewesen sein muss. Aber nur wer einen Verstoß begangen hat, darf auch bestraft werden.
Wenn der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen nicht zurückschickt, wird in den meisten Fällen ein Bußgeldbescheid gegen ihn erlassen. Dagegen kann er innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Das gilt natürlich auch, wenn er einen Verstoß zugegeben hat.
Streitet der Halter den Verstoß ab, muss das Amt den wahren Fahrer ermitteln.
Dies kann beispielsweise mit einem Radarfoto erfolgen.
Dann hat die Behörde drei Monate Zeit, gegen den Fahrer tätig zu werden. Sonst verjährt die Angelegenheit. Ausnahme: Bei Alkoholdelikten gilt eine Frist von drei oder sechs Monaten.
Sobald das Amt gegen einen Beschuldigten tätig wird, unterbricht dies die Verjährung und eine neue dreimonatige Frist beginnt.
In dieser Zeit muss ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
Jetzt ist wieder der Beschuldigte am Ball.
Innerhalb von 14 Tagen kann er erneut Einspruch einlegen.
Wird daraufhin der Verfahren nicht eingestellt, geht die Sache vor Gericht.
Wichtig dort: Sie brauchen nicht sich selbst und Verwandte in gerader Linie belasten. Dazu zählen Verlobte, Ehepartner, Eltern und Kinder.
Alle diese Trouble wiederfahren natürlich nicht Leuten, welche Ihren Hauptwohnsitz z.B. in London haben und ihr Fahrzeug dort zugelassen haben. Sicher vor deutscher Behoerdenwillkuer und Gerichtsvollziehern und, und, und.

Thursday, January 04, 2007

100-jähriger Italiener erneuert den Führerschein

100-jähriger Italiener erneuert den Führerschein

Ein Italiener aus Rovereto in der Nähe des Gardasees hat sich jetzt mit 100 Jahren den Führerschein erneuern lassen.
Der rüstige Rentner ließ sich zu diesem Zweck vom Arzt bescheinigen, dass er trotz seines Alters durchaus noch fahrtüchtig ist.

Er sehe überhaupt nicht ein, warum er seinen metallic-grünen Fiat Cinquecento in der Garage lassen sollte, erklärte Giovanni "Nino" Viglione. Auch nehme der am 2. Januar 1907 geborene Mann, der vier Kinder, neun Enkel und sechs Urenkel hat, noch fleißig an Seniorenkursen in Aquarell-Zeichnung teil, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa. Was Zeichnen mit Autofahren zu tun hat, berichtete sie allerdings nichts.

Tuesday, January 02, 2007

MPU Gutachten

Mangelhaftigkeit eines MPU-Gutachtens

1.Der Sachverständige, der mit der Ausarbeitung eines Gutachtens zur medizinisch - psychologischen Untersuchung beauftragt ist, schuldet kein bestimmtes Ergebnis, sondern eine Entscheidung, die sich aufgrund einer Recherche nach den Regeln der Gutachtertechnik ergibt. Nach diesen Regeln hat auch eine Begründung des Ergebnisses zu erfolgen.

2.Wird das Gutachten aufgrund von Fehlern bei der Faktensammlung, durch Verwendung fälschlicher Tatsachenvorgaben, durch Nichtbeachtung allgemein gültiger Grundlagen der Bewertung oder Einbeziehung sachfremder Erwägungen erstellt, so ist es mangelhaft.
3.Die Wertungen und Schlussfolgerungen des Gutachters kann dieser aufgrund eines gewissen Spielraumes bei seiner Beurteilung treffen. Das Gericht darf seine eigene Entscheidung nicht anstelle des Gutachtens setzen.

4.Es ist keine Kausalität gegeben zwischen dem Gut- achtenergebnis und der Entscheidung der Behörde über die Entscheidung zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

AG GERA vom 25.08.2005, 22 C 1402/04

Friday, December 29, 2006

Polizeikontrollen

Schweigen ist Gold

Angetrunken Auto gefahren und von der Polizei erwischt worden zu sein, ist schlimm genug. Trotzdem sollte man die Folgen nicht noch durch Redseligkeit verschlimmern.
Erfahrene Strafrechtler raten, keine Aussagen zur Sache zu machen, sondern nur die vorgeschriebenen Angaben zur Person. Gerade, wenn Alkohol im Spiel ist, sind Aussagen riskant, so der Ludwigsburger Anwalt Michael Hettenbach.Wird bei einem Autofahrer ein hoher Promillewert gemessen und der Polizist fragt, ob er sich noch fahrtüchtig gefühlt habe, kann die Antwort nur falsch sein: Sage der Fahrer ja, werde dies als übermäßige Gewöhnung an Alkohol ausgelegt.Antworte er mit nein, werde er wegen einer vorsätzlichen Alkoholfahrt statt einer fahrlässigen verurteilt und verliere auch den Schutz seiner Rechtsschutzversicherung. Hettenbach: "Wer nichts sagt, sagt nichts Falsches."

Auch Tests, die ihn belasten können, muss der Fahrer nicht mitmachen. Der Polizist kann also das Pusten in den Alkomaten lediglich anbieten.Lehnt der Autofahrer ab, muss er allerdings damit rechnen, dass der Beamte eine Blutprobe anordnet, die von einem Arzt entnommen wird.Auf keinen Fall sollte man sich dagegen wehren, sonst kommt ein Verfahren wegen Widerstands dazu. Von weiteren Tests wie etwa Koordinationsübungen raten Anwälte dringend ab, weil die Ergebnisse meist zu Ungunsten des Fahrers ausfallen.

Aus der SZ

Wednesday, December 27, 2006

Entziehung ausländischer Fahrerlaubnis


Entziehung ausländischer Fahrerlaubnis

Möglichkeit der Entziehung ausländischer Fahrerlaubnis bei Erteilung während der Sperrzeit

1.Das Urteil des EuGH vom 29.04.2004, Az. RS C-476/01 (= Dok.Nr. 58449)

steht der Entziehung einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten EU-Fahrerlaubnis jedenfalls dann nicht entgegen, wenn diese während der Geltung einer gegen den Fahrerlaubnisinhaber ver- hängten Sperrfrist erteilt wird oder wenn die Entziehung wegen eines nach deren Erteilung erfolgten Verkehrsverstosses auszusprechen ist.
2.Ist wegen des Verkehrsverstosses gegen den Inhaber der EU-Fahrer- laubnis ein Strafverfahren eingeleitet worden, so ist für die Frage der zeitlichen Abfolge gem. § 3 Abs.3 StVG nicht auf den Zeitpunkt des Verstosses, sondern auf den des Abschlusses des Verfahrens abzu- stellen. (Aus den Gründen: ...Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 3 Abs.1 S.1 und 2 StVG, wonach die Fahrerlaubnisbehörde die Fahr- erlaubnis zu entziehen hat, wenn sich jemand als ungeeignet zum Füh- ren von Kraftfahrzeugen erweist. Diese Pflicht zur Entziehung gilt dabei auch gegenüber den Inhabern ausländischer Fahrerlaubnisse...).

70859, OVG KOBLENZ vom 14.06.2006, 10 B 10477/06

Urteile, Urteile, und nichts als Ärger mit Lizenzen aus anderen EU-Staaten. Der Hauptgrund ist in den meisten Fällen DER WOHNSITZ während des Erwerbs der neuen Lizenz und ihrem Gebrauch in Deutschland.

Sunday, December 24, 2006

Fuehrerscheintourismus

Führerscheintourismus Einhalt gebieten ?

Die Bundesrepublik will mit Tschechien und Polen dem so genannten Führerscheintourismus Einhalt gebieten. Wie ? Fragt man sich natürlich. BCM macht’s seit 1975 erfolgreich per Post, mit narrensicherer Gebrauchsanleitung. www.705000.com und www.rira.info.

Tausende Deutsche haben in den vergangenen Jahren illegal ihren Führerschein im Ausland gemacht. Meist hätten die Betroffenen den Schein wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch abgeben müssen.
                                                           In der Bundesrepublik hätten sie zum Neuerwerb des Führerscheins ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen müssen, hieß es. Allein von Juli 2004 bis November 2006 seien rund 6000 Deutsche als so genannte Führerscheintouristen in ein anderes EU-Land gereist, teilte die Bundesregierung in Berlin mit.

Tuesday, December 19, 2006

Fuehrerschein Tourismus

Aus für Führerscheintourismus besiegelt

Nachdem auch das Europäische Parlament in Straßburg grünes Licht gegeben hat, steht der 3. EG-Führerscheinrichtlinie nichts mehr im Wege. Die Richtlinie enthält insbesondere wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung des sogenannten Führerscheintourismus.
Bundesverkehrsminister Tiefensee erklärte hierzu: "Dies ist ein guter Tag für die europäische Straßenverkehrssicherheit. Deutsche Behörden haben nun wieder eine effiziente Handhabe, um zu verhindern, dass Alkohol- oder Drogensünder sich unter Umgehung deutschen Rechts Führerscheine im Ausland erschleichen, um weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu können." Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis bekommen diese Personen künftig erst dann wieder ihren Führerschein zurück, wenn klar ist, dass sie kein Alkohol- oder Drogenproblem mehr haben. "Dies ist zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer unbedingt erforderlich", betonte Tiefensee.
Im Zeitraum Juli 2004 bis November 2006 erhielten deutsche Behörden von mehr als 5.900 Fällen Kenntnis, in denen an Deutsche im europäischen Ausland ein Führerschein ausgegeben wurde, obwohl diese Personen in Deutschland ihren Hauptwohnsitz hatten. In der Mehrzahl der Fälle war diesen Personen in Deutschland der Führerschein aufgrund von Alkohol- oder Drogendelikten entzogen worden. Daneben enthält die 3. EG-Führerscheinrichtlinie eine Reihe weiterer Maßnahmen, die einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten werden. Dazu zählen etwa die EU-weit verbindliche Einführung des in Deutschland bereits ausgestellten Kartenführerscheins mit einheitlichen Sicherheitsmerkmalen wie auch die Ausweitung des Mopedführerscheins auf alle EU-Mitgliedstaaten. Die Reduzierung der derzeit existierenden 110 verschiedenen Führerscheinmodelle in der Europäischen Union wird zudem die Betrugsbekämpfung und die wirksame Kontrolle der Führerscheine wesentlich erleichtern.
Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Anschließend beginnt die Phase ihrer Umsetzung ins nationale Recht.
Für Führerscheinbesitzer gilt: Die Erneuerung der alten Führerscheine erfolgt erst nach einer Übergangszeit von insgesamt 26 Jahren. Die Gültigkeitsdauer der neuen Dokumente beträgt in Deutschland 15 Jahre. Danach müssen sie wie etwa beim Personalausweis in ein neues Dokument umgetauscht werden. Gesundheitsprüfungen wird es in Deutschland auch in Zukunft nicht geben.


Betrüger weiterhin tätig


Ein Verein der unter dem Namen Fuehrerschein Net, operiert schreibt auf seiner Webseite das einige Länder nicht mit anderen in Kontakt seien etc.

( Die Führerscheinstellen einiger Länder treten nicht mit anderen EU-Ländern in Kontakt, sodass niemand sich darüber Gedanken macht, ob der von Ihnen vorgelegte Führerschein überhaupt ECHT ist oder nicht. Es könnte sich um einen gefälschten Führerschein für 20 Dollar handeln und keiner wüsste es oder würde sich dafür interessieren. Fuehrerschein Net )

Tatsache ist;

Das nach einer „Umschreibung/Umtausch“ eines Scheines dieser immer an das ausstellende Land eingeschickt wird, um so sicher zu Stellen das die jeweilige keine zwei EU-Führerscheine hat (eine der vielen EU Führerschein Bestimmungen)
Sie sind gewarnt worden.

Der einzige Weg zum legalen Führerschein per Post ist mit BCM LONDON inkl. Residenz Adresse sowie narrensicherer Gebrauchsanweisung

(BCM PRIVACY CONSULTANTS 1975 -2006)