Bei Führerschein-Entzug hilft auch kein Ersatz aus dem EU-Ausland
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MüNSTER. Wer seinen deutschen Führerschein abgeben muss, kann nicht damit rechnen, dass eine Fahrerlaubnis aus dem EU- Ausland den Verlust ersetzt. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen hervor (16 B 736/05).
Ein deutscher Fahrer hatte das deutsche Dokument wegen Drogenkonsums abgeben müssen und auch die medizinisch-psychologische Untersuchung nicht bestanden. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ihm schließlich auch sein neu im Nachbarland Tschechien erworbener Führerschein entzogen.
Gegen dieses Vorgehen hatte der 23 Jahre alte Mann aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein Widerspruch beim Landrat eingelegt. Zudem beantragte er beim Verwaltungsgericht Arnsberg eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, um den Führerschein bis zur endgültigen Klärung weiter nutzen zu können. Die Arnsberger Richter wie nun auch das OVG wiesen dies zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.
Angesichts unterschiedlicher Rechtsauffassungen an europäischen Gerichten sei in diesem Verfahren zum so genannten vorläufigen Rechtsschutz nicht feststellbar, ob der Führerschein-Entzug rechtmäßig oder rechtswidrig sei. Dennoch sei die Abwägung der Interessen zum Nachteil des Autofahrers ausgefallen, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Der Mann habe sich trotz negativ verlaufener medizinisch-psychologischer Untersuchung offensichtlich nicht selbstkritisch mit seinem Drogenkonsum auseinander gesetzt.
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Thursday, November 17, 2005
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