Friday, January 05, 2007

Bußgeld

Bußgeld

So verhalten Sie sich richtig!

Wer kennt das nicht? Sie sind ganz kurz etwas zu schnell gefahren - und schon hat Sie die Radar- oder Lasermessung der Polizei erwischt
Zu dem Schrecken kommt meistens das Unwissen wenn nach wenigen Metern dann der Polizist die Kelle schwingt: Was soll ich tun? Was muss ich sagen? Was darf ich sagen?
Eines ist ganz wichtig, wenn Sie die Polizei als vermeintlichen Verkehrssünder stoppt: Als Betroffener brauchen sie sich nicht zu dem Vorfall äußern! Machen Sie nur Angaben zur Person.
Später wird Ihnen ein Anhörungsbogen zur Beschuldigung per Post zugestellt werden.
Bußgeld: So verhalten Sie sich richtig!
Hat Sie die Polizei gestoppt und Ihnen wird ein Delikt vorgeworfen – machen Sie nur Angaben zur Person.
Später wird Ihnen ein Anhörungsbogen zugeschickt.
Einen Anhörungsbogen gibt es auch, wenn der Wagen geblitzt wurde. Allerdings bekommt ihn dann natürlich der Halter, der aber nicht der Fahrer gewesen sein muss. Aber nur wer einen Verstoß begangen hat, darf auch bestraft werden.
Wenn der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen nicht zurückschickt, wird in den meisten Fällen ein Bußgeldbescheid gegen ihn erlassen. Dagegen kann er innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Das gilt natürlich auch, wenn er einen Verstoß zugegeben hat.
Streitet der Halter den Verstoß ab, muss das Amt den wahren Fahrer ermitteln.
Dies kann beispielsweise mit einem Radarfoto erfolgen.
Dann hat die Behörde drei Monate Zeit, gegen den Fahrer tätig zu werden. Sonst verjährt die Angelegenheit. Ausnahme: Bei Alkoholdelikten gilt eine Frist von drei oder sechs Monaten.
Sobald das Amt gegen einen Beschuldigten tätig wird, unterbricht dies die Verjährung und eine neue dreimonatige Frist beginnt.
In dieser Zeit muss ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
Jetzt ist wieder der Beschuldigte am Ball.
Innerhalb von 14 Tagen kann er erneut Einspruch einlegen.
Wird daraufhin der Verfahren nicht eingestellt, geht die Sache vor Gericht.
Wichtig dort: Sie brauchen nicht sich selbst und Verwandte in gerader Linie belasten. Dazu zählen Verlobte, Ehepartner, Eltern und Kinder.
Alle diese Trouble wiederfahren natürlich nicht Leuten, welche Ihren Hauptwohnsitz z.B. in London haben und ihr Fahrzeug dort zugelassen haben. Sicher vor deutscher Behoerdenwillkuer und Gerichtsvollziehern und, und, und.

Thursday, January 04, 2007

100-jähriger Italiener erneuert den Führerschein

100-jähriger Italiener erneuert den Führerschein

Ein Italiener aus Rovereto in der Nähe des Gardasees hat sich jetzt mit 100 Jahren den Führerschein erneuern lassen.
Der rüstige Rentner ließ sich zu diesem Zweck vom Arzt bescheinigen, dass er trotz seines Alters durchaus noch fahrtüchtig ist.

Er sehe überhaupt nicht ein, warum er seinen metallic-grünen Fiat Cinquecento in der Garage lassen sollte, erklärte Giovanni "Nino" Viglione. Auch nehme der am 2. Januar 1907 geborene Mann, der vier Kinder, neun Enkel und sechs Urenkel hat, noch fleißig an Seniorenkursen in Aquarell-Zeichnung teil, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa. Was Zeichnen mit Autofahren zu tun hat, berichtete sie allerdings nichts.

Tuesday, January 02, 2007

MPU Gutachten

Mangelhaftigkeit eines MPU-Gutachtens

1.Der Sachverständige, der mit der Ausarbeitung eines Gutachtens zur medizinisch - psychologischen Untersuchung beauftragt ist, schuldet kein bestimmtes Ergebnis, sondern eine Entscheidung, die sich aufgrund einer Recherche nach den Regeln der Gutachtertechnik ergibt. Nach diesen Regeln hat auch eine Begründung des Ergebnisses zu erfolgen.

2.Wird das Gutachten aufgrund von Fehlern bei der Faktensammlung, durch Verwendung fälschlicher Tatsachenvorgaben, durch Nichtbeachtung allgemein gültiger Grundlagen der Bewertung oder Einbeziehung sachfremder Erwägungen erstellt, so ist es mangelhaft.
3.Die Wertungen und Schlussfolgerungen des Gutachters kann dieser aufgrund eines gewissen Spielraumes bei seiner Beurteilung treffen. Das Gericht darf seine eigene Entscheidung nicht anstelle des Gutachtens setzen.

4.Es ist keine Kausalität gegeben zwischen dem Gut- achtenergebnis und der Entscheidung der Behörde über die Entscheidung zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

AG GERA vom 25.08.2005, 22 C 1402/04