Tuesday, March 20, 2007

Auslands Wohnsitz und Euroknöllchen

Euroknöllchen in der Warteschleife

Im Ausland verhängte Geldstrafen oder Geldbußen etwa wegen Verkehrsvergehen sollten ursprünglich von diesem Donnerstag an (22. März) Grenzen überschreitend eingetrieben werden. Daraus wird wohl nichts.

Wie der ACE Auto Club Europa am Montag (19.3.) in Stuttgart berichtete, ist Deutschland mit der Umsetzung des europäischen Abkommens in nationales Recht in Verzug geraten.

"Es gibt noch kein deutsches Gesetz, das Wirksamkeit entfalten könnte", sagte ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp. Verkehrssünder, die im europäischen Ausland ein Knöllchen kassiert haben, seien folglich zunächst vor Strafverfolgung in Deutschland geschützt. Vorgesehen war, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden.

Auch Österreich mit ProblemenNach Angaben des ACE steht auch Österreich wegen eines fehlenden eigenen Gesetzes vor dem Problem, Strafmandate nicht unmittelbar vollstrecken zu können. Die Behörden der Alpenrepublik verweisen aber auf die Möglichkeit einer rückwirkenden Eintreibung, weil unter anderem Verkehrsstrafen in Österreich 3 Jahre lang nicht verjähren. In Deutschland gilt nach Darstellung von ACE-Rechtsexperte Lempp ebenfalls eine Vollstreckungsverjährung von 3 Jahren. Das in dieser Sache federführende Bundesjustizministerium hat den Angaben des Clubs zufolge sein Versäumnis in der Gesetzgebung offiziell noch nicht eingeräumt.

Deutsche Fahrer

Sollten bedenken dass alle diese Vorschriften nur auf Leute zutreffen welche ihren Hauptwohnsitz in Germany haben. Inhaber von Führerscheinen aus „Űbersee“ und Wohnsitz z.B. in London, brauchen sich keine Sorgen zu machen.