Wednesday, February 07, 2007

Führerscheintourismus endet

"Führerscheintourismus" endet

Der von vielen angeprangerte "Führerscheintourismus" gehört jetzt der Vergangenheit an. Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis verliert, kann im Ausland keinen EU-Führerschein mehr erwerben, um damit ungestraft im Inland zu fahren. Dies folgt unmittelbar aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die am 19. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

Somit wird eine Rechtslücke zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschlossen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch ein Urteil vom April 2004 geschaffen hatte. Damals hatte das Gericht auf Grund einer Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 entschieden, dass eine EU-Fahrberechtigung trotz des früheren Führerscheinentzuges im Heimatland ohne jede Formalität gelten muss. Damit ist jetzt Schluss.

Wer nach dem 19. Januar 2007 einen tschechischen oder polnischen Führerschein erwirbt und damit in Deutschland fährt, obwohl seine deutsche Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war, fährt ohne gültige Fahrberechtigung und riskiert damit drastische Geldstrafen, im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall wird er von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen, die Vollkaskoversicherung zahlt überhaupt nicht.

Weiterhin kompliziert ist die Rechtslage bei EU-Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2007 zur Umgehung der deutschen Eignungsüberprüfung im Ausland erworben wurden. Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als 10.000 Betroffene nur deshalb zum Erwerb eines Führerscheins ins Ausland gegangen waren, um die deutsche MPU zu umgehen. Beim EuGH stehen mehrere Verfahren zur Entscheidung an, ob auch diese rechtsmissbräuchlich erworbenen Führerscheine uneingeschränkt gelten; BCM geht davon aus, dass im Sommer 2007 eine endgültige Klärung erfolgt. Nach derzeitiger Behördenpraxis wird in solchen Fällen die MPU als Eignungsnachweis gefordert. Andernfalls wird die Fahrberechtigung für Deutschland aberkannt.

Nicht betroffen von der neuen Führerscheinrichtlinie sind dagegen Autofahrer, die bisher noch keinen Führerschein haben und ihn während eines Studienaufenthaltes oder aus Kostengründen im Ausland machen.
Und/oder Leute welche ihren Hauptwohnsitz ausserhalb Deutschlands haben (siehe auch BCM Privacy Consultants, London sowie Fuehrerschein Express).

Tuesday, February 06, 2007

EU-Fahrerlaubnis

Anerkennungspflicht bezüglich EU-Fahrerlaubnis

Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 02.06.1997 geän- derten Fassung verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen, solange der Inhaber dieses Führer- scheins, auf den im erstgenannten Mitgliedstaat eine Massnahme des Entzugs einer früher erteilten Fahrerlaubnis ohne gleichzeitige An- ordnung einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis an- gewendet worden ist, die Bedingungen nicht erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis vorliegen müs- sen, einschliesslich einer Überprüfung der Fahreignung, die bestätigt,dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen.

71429, EUGH vom 28.09.2006, RS C-340/05

Monday, February 05, 2007

Fuehrerschein vom "Deutschen Reich"

„Deutsches Reich“ im Ausweis
Autobahnpolizisten stellten 57-jährigen Mann

Krakow am See/Linstow (hjko) • Beamte der Autobahnpolizei Linstow staunten nicht schlecht, als sie am Sonnabendnachmittag vor Krakow am See einen Kraftfahrer kontrollierten, der sich mit einem Führerschein vom „Freistaat Mecklenburg-Schwerin“, hergestellt in der „Reichsdruckerei“, ausgestellt vom Polizeipräsidium Groß Berlin, auswies. Bei der Kontrolle entdeckten sie außerdem einen Personalausweis mit der Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ und eine Information, in der es heißt, dass das „Deutsche Reich“ nach wie vor besteht.

Der 57-Jährige aus Groß Grabow erklärte, dass er Führerschein und Ausweis im guten Glauben, dass sie rechtmäßig seien, im Internet bestellt und dafür 1200 Euro bezahlt hätte.

Die Beamten zogen die „echt aussehenden“ Dokumente ein. Dienstgruppenleiter Eckhard Klink: „Gegen den Mann wird Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein, Urkundenfälschung und des Verdachts der Amtsanmaßung gestellt. Das Fahrzeug wurde eingezogen.“

Der Groß-Grabower hatte nach Informationen Klinks nach einer Verkehrskontrolle im August 2005 seinen Führerschein abgeben müssen. „Die Frist war abgelaufen, er hätte den Führerschein aber längst wieder bekommen können“, so Klink.

Staatsschutz prüft rechte Tendenz.
Dass solche Dokumente grassieren, sei bekannt, so Gisbert Prestel, Leiter des Fachkommissariats Staatsschutz der Polizeidirektion Rostock. Man werde den Fall prüfen. Auch inwieweit er in eine rechte Tendenz eingeordnet werden könne. Fakt sei aber natürlich, so Prestel, dass man sich mit den Dokumenten nicht legitimieren könne. Der Besitz sei allerdings keine Straftat, lediglich eine Ordnungswidrigkeit, weil auf den Dokumenten der Reichsadler verwendet würde, was nicht erlaubt sei.
(Er haette sich nur an BCM Privacy Consultants wenden brauchen um einen echten, richtigen Fuehrerschein zu bekommen, per Post und legal.)

Montag, 5. Februar 2007