Thursday, February 22, 2007

EU-Fuehrerschein

Gültigkeit einer während der Sperrfrist im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

Eine während des Laufs der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach § 69 a StGB in Tschechien erteilte Fahrerlaubnis berechtigt jedenfalls nach Ablauf der Sperrfrist uneingeschränkt zur Führung von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 1 Abs.2 der Richtlinie 91/439/EWG. (Aus den Gründen: ...Der EuGH hat in der Entscheidung vom 29.04.2004, Rs C-476/01, zu Art. 8 der Richtlinie 91/439/EWG klargestellt, dass ein Mitgliedstaat, in welchem eine Fahrerlaubnis entzogen worden war, die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis durch einen anderen Mitgliedstaat jedenfalls dann akzeptieren müsse, wenn die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis angeordnete Sperrfrist zum Zeitpunkt der Erteilung abgelaufen war.

Dies erlaubt aber nicht den Umkehrschluss, dass eine vor Ablauf der Sperrfrist von dem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen wäre...). (s.a. Dok.Nr. 1825 und Dok.Nr. 58449).

AG STRAUBING vom 27.10.2006, 6 DS 135 JS 93772/06

Siehe auch Fuehrerschein per Post von BCM Privacy Consultants