Saturday, January 20, 2007

EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft

EU-Führerscheinrichtlinie trat Freitag in Kraft

Alte Führerscheine sind noch bis 2033 gültig

Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des Führerscheintourismus verbessert

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie trat am 19. Januar 2007 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. Januar 2013 Zeit, die Richtlinie 2000/126/EG in nationales Recht umzusetzen. Mit der neuen Richtlinie sollen unter den Mitgliedstaaten vor allem die Führerscheinklassen weiter angeglichen und die Führerscheinmuster vereinheitlicht werden. Die alten Führerscheine aus rosa oder grauem Papier oder Plastik bleiben jedoch noch bis 2033 gültig.
„Mit der neuen Regelung werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des internationalen Führerscheintourismus verbessert", fasst Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die wesentlichen Punkte der neuen europäischen Richtlinie zusammen.
Die wichtigsten Inhalte der Richtlinie im Einzelnen:

EU-Scheckkarten-Führerscheine

Alle bereits ausgestellten Führerscheine aus rosa bzw. grauem Papier oder Plastik bleiben bis 2033 gültig. Spätestens am 19. Januar 2033 sind diese in einen neuen Kartenführerschein, der dem Führerscheinmuster der EG-Richtlinie entspricht, umzutauschen. "Diejenigen, die sich häufig im Ausland aufhalten, können freiwillig ihren alten nationalen Führerschein in einen einheitlichen EU-Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch, gegen die ich mich aufgrund unnötiger Bürokratie und Kosten immer ausgesprochen habe, besteht jedoch erst in 26 Jahren", so Beckstein.

Befristung neu ausgestellter Führerscheine

Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Motorrad- und PKW-Führerscheine haben je nach Mitgliedstaat eine Gültigkeitsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren. Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen dieser Klassen von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die "körperliche und geistige Tauglichkeit" abhängig machen. Dabei geht es beispielsweise um das Seh- und Hörvermögen oder um Erkrankungen wie Herz- und Gefäßkrankheiten, Zucker oder Krankheiten des Nervensystems. "Um unnötige Kosten und Bürokratie zu vermeiden, setze ich mich nachdrücklich dafür ein, dass der Bundesgesetzgeber den Rahmen ausnützt und die maximalen Fristen vorsieht", betont Beckstein.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber 50 Jahre oder älter sind, begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen werden. "Eine verpflichtend vorgeschriebene Gesundheitsprüfung lehne ich ab. Die Bürgerinnen und Bürger müssen eigenverantwortlich entscheiden können, gegebenenfalls unter Hinzuziehung ihres Arztes, ob sie fahrtüchtig sind", so Beckstein.


Bekämpfung des Führerscheintourismus

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen die Ausstellung eines Führerscheines ablehnen, wenn der Bewerber seinen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen bekommen hat. Sollte dennoch ein EU-Führerschein ausgestellt worden sein, obwohl die deutsche Fahrerlaubnis zuvor entzogen wurde, können die deutschen Behörden die Anerkennung der Gültigkeit des EU-Führerscheins ablehnen. "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen den Führerscheintourismus und somit ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen", freut sich Beckstein. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten soll zudem ein EU-Führerscheinnetz für den Datenaustausch eingerichtet werden.

EU-weiter Mopedführerschein

Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird eine neue europäische Klasse AM eingeführt. Für diese Klasse wird zumindest eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Die Klasse AM umfasst zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt. Allerdings sind die Mitgliederstaaten frei, das Mindestalter bis auf 14 zu senken oder bis auf 18 Jahre anzuheben. Mit der neuen europäischen Klasse AM sollen Probleme mit der Anerkennung des Mopedausweises in anderen Staaten künftig entfallen.
Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen Für die Zweiradklassen ist der Grundsatz des stufenweisen Zugangs prinzipiell festgeschrieben. So könnten Jugendliche ab 14 Jahren nach einer theoretischen Prüfung den Führerschein der Klasse AM (Moped) erwerben. Mit 16 Jahren könnten sie dann nach einer weiteren theoretischen und einer praktischen Prüfung den Führerschein der Klasse A1 erwerben, der das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimetern und maximal elf Kilowatt berechtigen würde. Gleichzeitig entfällt damit die in Deutschland gültige Sonderregelung der Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde. Mit 18 Jahren könnte dann die Klasse A2, die für Krafträder bis 35 Kilowatt (derzeit 25 Kilowatt) gelten würde, erworben werden. Mit 21 Jahren würde dann in der Klasse A auch die Beschränkung der Leistung wegfallen. Wer erstmals einen Motorradführerschein erwirbt, muss für die höchste Klasse mindestens 24 Jahre alt sein. Jüngere Fahrer müssen mindestens zwei Jahre Erfahrung mit einer kleineren Maschine nachweisen. "Durch den Wegfall der bisherigen Geschwindigkeitsbeschränkung der Klasse A1 auf 80 Kilometer pro Stunde und die Erhöhung der Leistung der Krafträder von 25 Kilowatt auf 35 Kilowatt bei der Klasse A2 werden die bisherigen deutschen Regelungen zum Nachteil für die Sicherheit auf Bayerns Straßen entschärft", kritisiert Beckstein.
Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile.

Inhaber eines Führerscheins der Klasse B (PKW) können einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 Kilogramm nicht übersteigt. Liegt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 Kilogramm, so ist je nach Vorschrift des Mitgliedstaates eine Schulung und/oder eine Prüfung erforderlich und nicht wie bisher ein Erwerb der Führerscheinklasse BE. Für Wohnmobile bleibt die Gewichtsgrenze für die Klasse B bei 3.500 Kilogramm.
20 Januar 2007

Thursday, January 18, 2007

Ausländer bekommen keine Strafmandate - BCM Motoring News Service

Ausländer bekommen keine Strafmandate - BCM Motoring News Service

No speeding fines for foreign drivers

Speeding foreign drivers have little need for a speed camera detector as thousands are managing to avoid speed fines.In Leicestershire alone, nearly 1,500 foreign drivers have escaped an automatic notice of intended prosecution, despite being snapped by a gatso speed camera. Under current laws, drivers only have to register foreign number plates if the vehicle will be driven in the UK for more than six months. With no central registry of more fleeting visitors, many foreign drivers simply need to leave the country to evade prosecution for a traffic fine. Leicestershire safety camera partnership snapped 1,487 speeding foreign vehicles in 2006, including one case on the A1 near Oakham where a vehicle with foreign plates was snapped at 121 mph. Speed camera officials admitted that the loophole is likely to provoke resentment among British drivers, who frequently complain of the proliferation of speed cameras and the need for speed camera maps when driving."People will be a little frustrated to see that a foreign driver is perhaps getting away with speeding because we can't trace them and they themselves may have drifted over the speed limit and been caught," said Hema Lad from the Leicestershire safety camera partnership.Leicester MP Peter Soulsby claims that better sharing of vehicle data is necessary.The Labour MP said: "It just needs our computer system at the DVLA to be linked with similar systems in other European countries. "It needs them to talk to each other to exchange information and make sure these drivers that are breaking our laws pay our fines."Transport for London (TfL) has previously admitted that there are similar problems in the capital, with foreign drivers evading the congestion charge.Between January 2005 and June 2006, TfL reports that 88,000 foreign drivers escaped the C-charge, amounting to lost fines worth £8.8 million. TfL claimed that the lack of a Europe-wide agreement on fine enforcement made it very difficult for UK local authorities to tackle foreign drivers. Police chiefs warned late last year that foreign lorry drivers pose a danger to British road users, with the Association of Chief Police Officers claiming that the expansion of the EU had exacerbated the problem.It was found that many foreign lorries were unsafe compared to UK standards. The road safety charity Brake further warns that foreign lorry drivers do not have to undergo additional training.Figures show that foreign drivers are at least as likely to offend as UK drivers.

Tuesday, January 16, 2007

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
mit litauischem Führerschein während einer inländischen isolierten Sperrfrist

1.

Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis, die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, ist auch im Inland gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung weder eine Massnahme nach § 28 IV FeV läuft noch neu angeordenet wird.

2.

Der Tatbestand des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der Inhaber der EU-Fahrerlaub- nis - hier: Litauen - während einer durch ein inländisches Gericht wiederholten isolierten Sperrfrist gem. § 69 a I S.3 StGB ein Fahr- zeug im Inland führt. Diese Entscheidung entspricht der Kapper- Rspr. des EuGH vom 29.04.2004, RS. C-476/01 (= Dok.Nr. 58449). (Aus den Gründen: ...Der Angeklagte unterliegt den Einschränkungen, die sich aus § 28 IV Nr.4 FeV ergeben. Die Berechtigung nach Abs.1 gilt nämlich nicht für Inhaber einer EU- oder Europäischen Wirtschafts- raum-Fahrerlaubnis, denen auf Grund einer rechtskräftigen gericht- lichen Entscheidung - zeitlich begrenzt oder für immer - keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. So liegt der Fall hier...).

71123, OLG DÜSSELDORF vom 24.04.2006, III-5 SS 133/05-91/05 IV

Ja Freunde, what next ?