Monday, February 26, 2007

Fahrverbot fuer Fußgänger

Den Führerschein verliert auch ein Fußgänger

BIBERACH - "Ich muss ja nicht fahren", heißt oft das Argument, wenn man beim Feiern einen über den Durst trinkt. Allerdings ist der Führerschein auch zu Fuß nicht sicher: Wer öfter schwankend eine rote Ampel ignoriert oder einen Unfall verursacht, riskiert wegen "mangelnder charakterlicher Eignung" den Führerscheinentzug.

Der Mann übersieht das heranfahrende Auto und betritt die Straße. Der Wagen weicht aus und knallt gegen eine Straßenlaterne. Die Polizei überprüft nun bei beiden Beteiligten den Alkoholpegel. "Hat der Fußgänger getrunken, wird dies der Führerscheinstelle gemeldet", sagt Polizeisprecher Karl-Anton König. Gehen mehrmals ähnliche Vermerke ein, stellt sich die Frage nach der "charakterlichen Eignung zum Autofahren". Wer zum Beispiel des Öfteren auffällt, wie er torkelnd durch die Stadt läuft und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, könnte in diese Kategorie fallen. "Wenn jemand nicht mehr gerade gehen kann, lassen wir ihn lieber von Verwandten nach Hause fahren, bevor er einen Unfall verursacht", sagt Karl-Anton König. "Zur Not kommt er in die Ausnüchterungszelle."

Ob der Führerschein entzogen wird, entscheidet nach Unfällen das Gericht und nach Trunkenheitsfahrten das Landratsamt. Bei Kraftfahrzeuglenkern - also jedem, der ein motorisiertes Gefährt von Mofa bis Lastwagen fährt - ist der Führerschein weg, wenn mit 0,3 Promille ein Unfall verursacht oder ein Fahrfehler begangen wird. Ab 1,1 Promille entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis für mindestens ein halbes Jahr, der Führerschein muss neu erworben werden.

Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille angetroffen werden, begehen ebenfalls eine Straftat. Der Führerschein wird ihnen allerdings nicht wie bei Kraftfahrzeuglenkern automatisch per Gerichtsbeschluss entzogen, sondern es wird wie bei Fußgängern die Führerscheinstelle informiert. Diese trifft weitere Maßnahmen, die bis zum Fahrerlaubnisentzug reichen können.
2006 wurden im Landkreis rund 300 Führerscheine eingezogen. Wie viele davon auf Alkohol entfielen, schlüsselt das Landratsamt allerdings nicht auf. "Gründe für einen Führerscheinentzug sind Fehlverhalten im Verkehr, zu viele Punkte in Flensburg, alters- oder krankheitsbedingte Ausfallerscheinungen der Autofahrer sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch", sagt Klara Ritter, Leiterin der Führerscheinstelle.
Nach mehreren Fahrten im betrunkenen Zustand oder beim Erwischtwerden mit 1,6 Promille kommt die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dazu. Diese beinhaltet eine ärztliche Untersuchung, ein Gespräch mit einem Gutachter, einen Reaktionstest sowie die Beantwortung eines Fragebogens.

35 Fahrverbote im Jahr 2006

Bei weniger Alkohol im Blut, also zwischen 0,5 und 1,1 Promille, bekommen Autofahrer vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, ein Bußgeld von 250 Euro bei Erstverstoß sowie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten aufgebrummt. In Biberach wurden im vergangenen Jahr 35 Fahrverbote ausgesprochen, so viele wie seit 1999 nicht mehr. "Diese hohe Anzahl ist wahrscheinlich auch auf die verstärkten Kontrollen der Polizei zurückzuführen", vermutet Franz Auer von der Bußgeldstelle im Biberacher Ordnungsamt.
Richtig streng wird es künftig für Fahranfänger: Das Bundeskabinett hat vorige Woche in einem Gesetzentwurf beschlossen, dass Fahranfänger innerhalb ihrer Probezeit von zwei Jahren bereits ab 0,2 Promille ein Bußgeld von 125 Euro bezahlen und zwei Punkte in Flensburg kassieren. Grobe Verstöße sollen zu Aufbauseminaren verpflichten, die bis zu 450 Euro kosten sollen.

Alle diese schőnen Vorschriften treffen Gottseidank nur für Leute zu, welche ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Wer z.B. im steuerfreien London wohnt, hat bei Besuchen in Germany, keine sochen Schikanen zu erleiden.