Urteile zu Führerschein-Touristik immer verwirrender
Die Frankfurter Rundschau berictet das;
Die Frankfurter Rundschau berictet das;
Die Rechtslage beim so genannten "Führerscheintourismus" ins europäische Ausland wird immer verwirrender. Auf der einen Seite zahlreiche Internet-Angebote, die unter Hinweis auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs auch Alkoholsündern den problemlosen Führerschein aus dem EU-Ausland versprechen. Auf der anderen Seite ständig neue Gerichtsurteile von deutschen Gerichten, die sich untereinander widersprechen.So wurden im Januar dieses Jahres zwei Oberlandesgerichtsurteile zu der Frage veröffentlicht, ob beziehungsweise wann man sich mit einem solchen EU-Führerschein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig macht. In beiden Fällen hatten die Angeklagten in der tschechischen Republik eine neue Fahrerlaubnis erworben, und zwar während die von einem deutschen Gericht verhängte Sperrfrist für die Wiedererteilung noch lief. In beiden Fällen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhoben, obwohl die Sperrfrist bereits abgelaufen war, als man die Kraftfahrer am Steuer "erwischte".
Freispruch und Verurteilung
Die örtliche Zuständigkeit entschied über Verurteilung oder Freispruch. Freigesprochen hat das OLG München (4 St RR 222/06) den Angeklagten mit der Begründung, sein tschechischer Führerschein hätte ihn nach Ablauf der Sperrfrist auf jeden Fall zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland berechtigt, auch wenn offensichtlich die Umgehung inländischer Vorschriften - sprich medizinisch-psychologische Untersuchung - bezweckt gewesen sei.Anders das OLG Stuttgart (1 Ss 560/06): Während des Laufs der Sperrfrist im EU-Ausland erworbene Führerscheine seien von vornherein unwirksam und würden es auch nach Ablauf der Sperrfrist bleiben. In einer neuen tatrichterlichen Verhandlung kann es hier nur noch darum gehen, ob dem Angeklagten ein Irrtum über diese Rechtslage zugute kommt.Klarheit und Einheitlichkeit ist derzeit nicht erkennbar. Am Ende aber wird der Europäische Gerichtshof juristische Widersprüche im "Führerscheintourismus" auflösen und für Klarheit sorgen müssen.
Merke: Alle diese „Verwirrungen“ betrifft aber nur Leute welche dummerweise ihren Hauptwohnsitz immer noch in Deutschland haben. Für den Führerschein auf Lebenszeitist der ideale Wohnsitz; London – Steuerparadies England.