Mann ohne Führerschein darf dank EU-Recht weiter fahren
Ein Mann aus dem thüringischen Sömmerda darf dank EU-Recht weiter Auto fahren, obwohl ihm in Deutschland der Führerschein entzogen wurde - er konnte eine Fahrlizenz aus Tschechien vorweisen. (so ein Bericht von dpa)
Ein Mann aus dem thüringischen Sömmerda darf dank EU-Recht weiter Auto fahren, obwohl ihm in Deutschland der Führerschein entzogen wurde - er konnte eine Fahrlizenz aus Tschechien vorweisen. (so ein Bericht von dpa)
Das Amtsgericht Sondershausen sprach den 54-Jährigen vom Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein frei, nachdem dieser in der Verhandlung eine neue tschechische Fahrerlaubnis vorlegte, teilte ein Sprecher mit. Der Mann berief sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 28. September 2006 (Aktenzeichen: C-340/05). Danach muss nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung europäischer Führerscheine das Dokument eines Mitgliedstaates trotz Straftaten oder Bußgeldbescheiden in einem anderen EU-Land anerkannt werden.
Amtsrichter Christian Kropp äußerte in seiner Urteilsbegründung Unverständnis über die EU-Rechtssprechung. Diese belohne »den Reichen und Cleveren«, der einfach in einem anderen Land eine neue Fahrerlaubnis erwerbe. »Das kann er viele Male wiederholen«, betonte Kropp mit Blick auf die Zahl von 27 EU-Ländern. Das Sondershäuser Gericht sei jedoch an die Grundsätze des europäischen Gemeinschaftsrechts gebunden. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat Rechtsmittel eingelegt.
Dem Mann aus Sömmerda war mit 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei wegen Rasens und zahlreicher Ordnungswidrigkeiten der Führerschein entzogen worden. Nach einer negativen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) konnte er in Deutschland keine Fahrerlaubnis mehr erlangen. Dafür legte er sich später einen tschechischen Führerschein zu. Die Verwaltungsbehörde kann eine MPU anordnen, wenn Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlich-sittlichen Eignung des Fahrers bestehen.
Die Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis folgte, nachdem er im August 2006 in Großberndten (Kyffhäuserkreis) einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte danach einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro sowie ein Jahr Führerscheinentzug beantragt. Das Amtsgericht Sondershausen hatte diesen auch erlassen. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein.
Natürlich treffen alle diese behőrdlichen Schikanen nur auf Leute zu, welche Ihren Hauptwohnsitz in Germany haben.
12.03.2007