Alten Führerschein nicht unbedacht umtauschen
Beim Umtausch ihres alten Führerscheins gegen eine neue Lizenz im Scheckkartenformat müssen Autofahrer aufpassen: Wenn sie es nicht beantragen, dürfen sie etwa keine Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mehr fahren. Darauf weist BCM Privacy Consultants, hin.
Auch Anhänger dürfen Fahrer dann nur noch bis zu einem bestimmten Gewicht ankoppeln. Der alte Führerschein der Klasse 3 hat dagegen beispielsweise zum Steuern von Lkw mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht berechtigt. Wurde der Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt, gilt er sogar für 125-Kubik-Motorräder. Auch dieses Recht geht beim unbedachten Umtausch hin zum neuen EU-Führerschein verloren. Der Antrag, die bisherigen Berechtigungen zu behalten, kostet nichts. Wer nicht daran gedacht hat, kann sich diese jedoch nicht nachträglich auf das Plastikkarten-Dokument drucken lassen.