Wednesday, March 14, 2007

Missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht

Überprüfungsmöglichkeit der Kraftfahreignung im Inland
trotz der Pflicht der Mitgliedstaaten zur Anerkennung von EU-Führerscheinen


Die Überprüfung der Kraftfahreignung der Person, die nach dem Ablauf der im Inland verhängten Sperrfrist, einen EU-Führerschein er- worben hat, ist auch dann durch die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde des europäischen Staates, wo die Person sich aufhält, möglich, wenn der Verdacht besteht, dass die mit der Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG (Dok.Nr. 1825) eingeführte Anerkennungspflicht von EU- Führerscheinen missbraucht wird. (Aus den Gründen: ...Nach der Rspr. des EuGH ist ein Mitgliedstaat durchaus berechtigt, Massnahmen zu treffen, die verhindern sollen, dass sich einige seiner Staatsangehörigen unter Missbrauch der durch das Gemeinschaftsrecht geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts ent- ziehen. Die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht ist nämlich nach der Rspr. des EuGH nicht gestattet.
Remember auch dieses urteil trifft nur auf Leute zu, welche ihren Hauptwohnsitz in Germany haben.

VG MÜNSTER vom 26.06.2006, 10 L 361/06