Sperrfrist beim Führerscheinentzug:
Keine Fahrerlaubnis mit EU-Führerschein
Beim Entzug der deutschen Fahrerlaubnis versuchen manche Betroffene, in das Ausland auszuweichen. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich auch Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 1 Ss 560/06).
Der Fall: Der Führerschein war wiederholt entzogen worden. Bei einem eintägigen Aufenthalt in Tschechien hatte der Verkehrssünder einen EU-Führerschein erworben. Er war damit gefahren, obwohl die Sperrfrist in Deutschland noch nicht abgelaufen war.Während der laufenden Sperrfrist, so das OLG, darf kein Führerschein im EU-Ausland erworben werden. Wer das tut und dann ein Fahrzeug führt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.
Nicht verzagen:BCM Privacy Consultants – Fuehrerschein per Post seit 1975
Beim Entzug der deutschen Fahrerlaubnis versuchen manche Betroffene, in das Ausland auszuweichen. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich auch Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 1 Ss 560/06).
Der Fall: Der Führerschein war wiederholt entzogen worden. Bei einem eintägigen Aufenthalt in Tschechien hatte der Verkehrssünder einen EU-Führerschein erworben. Er war damit gefahren, obwohl die Sperrfrist in Deutschland noch nicht abgelaufen war.Während der laufenden Sperrfrist, so das OLG, darf kein Führerschein im EU-Ausland erworben werden. Wer das tut und dann ein Fahrzeug führt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.
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