Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis während Sperrfrist im Inland –
Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist
Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, macht sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war.
Unerheblich ist dabei, ob die Fahrerlaubnis in dem anderen Mitgliedstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen.
(Aus den Gründen: ...Es ist nicht zulässig, der vom Angeklagten erworbenen EU-Fahrerlaubnis ihre tatbestandsausschliessende Wirkung mit dem Hinweis darauf abzuerkennen, sie sei rechtsmissbräuchlich erlangt worden. Ausschlaggebend ist im strafrechtlichen Zusammenhang nur die formelle verwaltungsrechtliche Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes...)
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OLG MÜNCHEN vom 29.01.2007, 4 ST RR 222/06