Tuesday, September 09, 2008

Mother fails her driving test - for splashing man at bus stop

Mother fails her driving test - for splashing man at bus stop
Given that last month was one of the wettest on record, you would expect to find a few puddles on the highways and byways.
But for one learner driver they have become a particular problem  -  after an examiner failed her for accidentally splashing a pedestrian.
Mutter fiel bei Fűhrerschein Prűfung durch, weil sie einen Fussgänger nass machte. Sie fuhr also durch eine Pfűtze und ein Passant wurde durch das spritzende Wasser nass.
Was es nicht alles gibt – aber soetwas passiert auch in Deutschland, und wenn man auch nur eine Rechnung bekommt fűr Reinigung eines Mantels.

Tuesday, June 12, 2007

Entziehung der Fahrerlaubnis

Entziehung der Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedsstaats

Bei einer Entziehung einer Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedsstaates auf der Grundlage des Punktesystems nach § 4 StVG kann die Fahrerlaubnisbehörde auch Punkte berücksichtigen, die auf Verkehrsverstös- sen beruhen, die vor der Umwandlung einer deutschen Fahrerlaubnis in eine Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedsstaates begangen wurden.
Die Umwandlung der Fahrerlaubnis führt nicht zum Erlöschen des Punktestands. (Aus den Gründen: ...Grundsätzlich sind nach Art. 1 II RL 91/439/EWG (= Dok.Nr. 1825) die von Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Weiterhin darf ein Mitgliedsstaat keine erneute Prüfung der Fahreignung des Inhabers einer Fahrerlaubnis auf Umstände stützen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis im Mitgliedsstaat geführt hatten. Unter Beachtung von gewissen Grundsätzen ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon aus- gegangen, dass dem Antragsteller nach § 4 III StVG die Fahrerlaubnis entzogen werden konnte...).

OVG BAUTZEN vom 23.11.2006, 3 BS 49/06
Die Moral der Geschicht:
Verlege Wohnsitz ins Ausland (...wo es keine polizeiliche Meldepflicht gibt = England) melde KFZ dort an auf steuerfreie Firma und besorge einen Fuehrerschein aus Uebersee komplett mit allem was dazu gehoert. Alles erhaeltlich von BCM seit 1975.

Sunday, May 20, 2007

Rechtsmissbräuchlicher „Führerscheintourismus“

Rechtsmissbräuchlicher „Führerscheintourismus“

Der Inhaber einer ungarischen Fahrerlaubnis darf diese vorläufig nicht gebrauchen, weil ihm vor dessen Erwerb der Führerschein in Deutschland entzogen worden war und er sich weigerte ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.Im Jahr 2004 war dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil er unter Alkohol-, Amphetamin- und Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Kurz darauf erlangte er eine Fahrerlaubnis in Tschechien. Deren Gebrauch im Inland wurde ihm nach einer weiteren Fahrt unter Drogeneinfluss durch den Landkreis Birkenfeld im November 2005 untersagt. Im August 2006 erwarb der Führerscheininhaber in Ungarn die EU-Fahrerlaubnis der Klassen B, T und M/K. Im Oktober 2006 verurteilte das Amtsgericht Simmern ihn wegen eines Verkehrsunfalls vom 10. Juni 2006 wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe. Im Dezember 2006 forderte der Landkreis den Antragsteller zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über seine Fahreignung auf. Hierzu war der Antragsteller nicht bereit. Daraufhin entzog der Landkreis dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis und wies dabei darauf hin, dass dieser von der ungarischen EU-Fahrerlaubnis im Inland keinen Gebrauch machen dürfe. Zudem verlangte der Landkreis die Abgabe des Führerscheins. Hiergegen legte der Antragsteller Widerspruch ein und beantragte die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.Der Antrag blieb erfolglos. Die Interessenabwägung, so das Gericht, falle zu Lasten des Antragstellers aus. Aus der Weigerung des Antragstellers, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, könne auf seine fehlende Fahreignung geschlossen werden. Dies berechtige den Landkreis nach nationalen Vorschriften dazu, den Gebrauch des ungarischen Führerscheins in Deutschland zu verbieten. Dem stünden auch nicht europarechtliche Vorschriften zwingend entgegen. Auch das Europarecht lasse Rechtsmissbrauch nicht zu.
Der Führerschein sei aber in Ungarn in rechtsmissbräuchlicher Weise erworben worden. Es handele sich hier um einen Fall des sog. „Führerscheintourismus“. Der Antragsteller habe ohne erkennbare Bindung zum Ausstellerstaat lediglich die nach wie vor bestehenden Unzulänglichkeiten im innereuropäischen Informationsaustausch ausnutzen wollen, um die strengeren deutschen Vorschriften zu umgehen. Er habe nämlich den Führerschein in Ungarn nur deshalb erworben, weil er die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis im Inland angesichts seiner Drogenproblematik und der Aberkennung der tschechischen Berechtigung als aussichtslos erachtet habe.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen.(Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 30. April 2007, 5 L 496/07.KO)Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz (18.05.2007)

Die Moral der Gescheichte:

BCM hilft Geschaeftsleuten aus Deutschland seit Jahren mit dauerhaften Führerschein Lősungen.

Tuesday, May 15, 2007

Deutscher Fuehrerschein

Deutscher Führerschein weg: Ausländische Lizenz kein Ersatz ?


Wer sich in Deutschland nach einem Entzug der Fahrerlaubnis weigert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, darf einen danach in Ungarn erworbenen Führerschein nicht benutzen.

Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit den Antrag eines Autofahrers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Die strengeren deutschen Vorschriften dürften im «Führerscheintourismus» nicht umgangen werden, indem «nach wie vor bestehende Unzulänglichkeiten im innereuropäischen Informationsaustausch» ausgenutzt würden (Aktenzeichen: 5 L 496/07.KO).

Dem Kläger war im Jahr 2004 die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil er unter Alkohol- und Drogeneinfluss Auto fuhr. Kurz darauf erlangte er eine Fahrerlaubnis in Tschechien, deren Gebrauch im Inland ihm nach einer weiteren Fahrt unter Drogeneinfluss durch den Landkreis Birkenfeld im November 2005 untersagt wurde. Im August 2006 erwarb er eine Fahrerlaubnis in Ungarn. Diese sollte er wenige Monate später abgeben, weil er nach einem Verkehrsunfall unter anderem wegen Fahrerflucht zu einer Geldstrafe verurteilt worden war und er sich weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Dagegen legte er Widerspruch beim Verwaltungsgericht ein.

Die Richter wiesen den Widerspruch ab. Aus der Weigerung des Antragstellers, ein Gutachten vorzulegen, könne auf seine fehlende Fahreigung geschlossen werden, urteilte das Gericht. Der Führerschein sei in Ungarn in missbräuchlicher Weise erworben worden. Der Antragsteller habe den Führerschein nur deshalb dort erworben, weil er die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis in Deutschland angesichts seiner Drogenproblematik und der Aberkennung der tschechischen Berechtigung als aussichtslos erachtet habe, hieß es.

Alle diese „Urteile“ haben eins gemeinsam: Die Betroffenen wohnen immer in Deutschland.

Ein Wohnsitz in London ,und ein in GB zugelassenes Fahrzeug würden diese Probleme dauerhaft lősen. Also Vorsicht mit diesen und aehnlichen irrefuehrenden Berichten.

Wednesday, May 02, 2007

Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis während Sperrfrist

Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis während Sperrfrist im Inland –


Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist

Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, macht sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war.

Unerheblich ist dabei, ob die Fahrerlaubnis in dem anderen Mitgliedstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen.

(Aus den Gründen: ...Es ist nicht zulässig, der vom Angeklagten erworbenen EU-Fahrerlaubnis ihre tatbestandsausschliessende Wirkung mit dem Hinweis darauf abzuerkennen, sie sei rechtsmissbräuchlich erlangt worden. Ausschlaggebend ist im strafrechtlichen Zusammenhang nur die formelle verwaltungsrechtliche Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes...)

Tausendsassa Sir INGO BESSER ,London, hat diese Ansicht schon seit Jahren vertreten und erfolgreich zahlreichen Geschäftsleuten zu neuen, dauerhaften Lizenzen verholfen.

OLG MÜNCHEN vom 29.01.2007, 4 ST RR 222/06

Tuesday, April 10, 2007

Klingelton Gratis

Klingelton

“Altes Telefon” Klingeltõne kõnnen von allen gerne gratis angefordert werden, in mp3,midi und wav. Versand erfolgt via email attachment von:specials@inbox.com